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Geschlossene Fonds: Kein Durchblick bei den Kosten

Stand:
Wer sein Geld in Geschlossenen Fonds angelegt hat, hat kaum eine Möglichkeit, die Kosten zu erfassen und zu vergleichen. Das zeigt ein Gutachten der Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Hessen.
Ein mann steht vor einer Tafel mit vielen Statistiken und Diagrammen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Marktwächter der Verbraucherzentrale Hessen haben 25 inländische Publikumsfonds unter die Lupe genommen.
  • Das Ergebnis: Durch intransparente Kostenbeschreibungen und sprachlich schwer verständliche Texte haben Sie kaum eine Chance, die Kosten komplett zu erfassen und deren Wirkung zu verstehen. Kleinanleger haben dadurch oft das Nachsehen.
  • Selbst in Dokumenten zu ein und demselben Fonds gibt es inhaltliche Abweichungen.
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Wer sein Geld in Geschlossenen Fonds angelegt hat, hat kaum eine Möglichkeit, die Kosten zu erfassen und zu vergleichen. Das zeigt ein Gutachten der Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Hessen.

Was sind geschlossene Fonds?

Wird von Fonds gesprochen sind in der Regel offene Investmentfonds gemeint. Diese können an der Börse gehandelt werden und unbegrenzt gekauft und verkauft werden. Neben den offenen Investmentfonds gibt es zudem geschlossene Fonds, die zwar auch "Fonds" heißen, bei denen es sich aber - hinsichtlich der Funktionsweise, den mit der Geldanlage verbundenen Risiken oder der Flexibilität - um eine völlig andere Produktklasse handelt.

So werden geschlossene Fonds nicht an der Börse gehandelt. Die Anzahl der Fondsanteile ist begrenzt und sobald eine festgelegte Gesamtanlagesumme erreicht ist, wird der Fond geschlossen. Soll also zum Beispiel eine bestimmte Summe für ein Einkaufszentrum oder Bürogebäude gesammelt werden, wird der Fonds geschlossen, wenn dieses Ziel erreicht ist. Auch bei großem Interesse der Anleger kann der Fonds nicht wachsen.

Geschlossene Fonds unter der Lupe

„Einzelne Posten werden bei den verschiedenen Fonds häufig ganz unterschiedlich berechnet. Das erschwert Verbrauchern den Vergleich“, kritisiert Wolf Brandes, Teamleiter des Marktwächter-Schwerpunkts Grauer Kapitalmarkt bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Wir haben aber auch innerhalb eines Fonds in den verpflichtenden Dokumenten erhebliche Abweichungen für die gleiche Position festgestellt.“

So werden zum Beispiel in 18 von 25 untersuchten Fonds die Angaben für die sogenannten Initialkosten in den analysierten Dokumenten teils mit, teils ohne Ausgabeaufschlag genannt. Auch die Berechnung dieses Aufschlags erfolgte bei den untersuchten Fonds unterschiedlich. Bei den laufenden Kosten finden sich erhebliche Abweichungen: die Unterschiede zwischen den dreiseitigen wesentlichen Anlageinformationen und dem Verkaufsprospekt betragen bis zu 3,85 Prozentpunkte. Auffällig ist auch, dass die erfolgsabhängigen Vergütungen zum Teil hoch ausfallen – bis zu 50 Prozent eines Mehrertrages.

Kostenvergleich wird erschwert

Mit den verfügbaren Dokumenten, so das Gutachten, haben Sie kaum eine Chance, die Kosten komplett zu erfassen und deren Wirkung zu verstehen. Zudem sind die Texte sprachlich schwer verständlich. Kleinanleger haben dabei oft das Nachsehen. „Aus unserer Sicht sollte es Verbrauchern anhand von standardisierten Kostendarstellungen möglich sein, Produkte vergleichen und abschätzen zu können, welcher Fonds niedrige Kosten hat“, fordert Brandes.

Die Marktwächter-Experten werden die Kosten geschlossener Fonds sowie deren Darstellung weiter beobachten. Denn seit Anfang 2018 gelten weitergehende Vorschriften zur Kostendarstellung bei Geschlossenen Fonds. Zudem müssen Sie als Anleger nun nicht nur durch die Anbieter, sondern auch durch die Vertriebe separat informiert werden. Grund dafür sind Umsetzungsregeln von MiFID II. Diese neuen Informationsblätter müssen sich auf den Anlagebetrag in Euro und Cent beziehen.

Hintergrund
Das Gutachten wurde vom Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hessen, Schwerpunkt Grauer Kapitalmarkt, in Auftrag gegeben. Untersucht wurden alle 25 inländischen geschlossenen Publikumsfonds, die von Oktober 2016 bis September 2017 aufgelegt und von der BaFin genehmigt wurden. Bewertet wurde dabei die Konsistenz und Vollständigkeit der Kostendarstellungen von inländischen geschlossenen Publikumsfonds (AIF) im Verkaufsprospekt, in den Anlagebedingungen und in den Wesentlichen Anlegerinformationen.

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