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Das ändert sich 2022 bei Finanzen und Versicherungen

Stand:
Sinkender Garantiezins für neue Lebensversicherungen, verbesserter Pfändungsschutz, Erhöhung des Briefportos: Die Verbraucherzentrale NRW hat zusammengestellt, was sich 2022 rund um die Themen Finanzen und Versicherungen ändert.
Leere Hosentasche wird auf links gezogen
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Betriebsrenten

Der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge wird auch für vor 2019 abgeschlossene Altverträge zur Pflicht. Wer über eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung verfügt, hat ab 2022 ein gesetzliches Anrecht auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber in Höhe von 15 Prozent, wenn der Arbeitgeber Sozialbeiträge einspart. Bisher galt die Zuschusspflicht nur für ab 2019 abgeschlossene Neuverträge. 

Lebensversicherungen

Der Garantiezins für neue kapitalbildende Policen sinkt ab Januar 2022 auf 0,25 Prozent. Das macht den Abschluss neuer klassischer Lebensversicherungen für Verbraucher:innen noch uninteressanter. Und es wird Auswirkungen haben auf das Angebot von Riester-Verträgen in Versicherungsform sowie bestimmte Formen der betrieblichen Altersversorgung. Denn diese werden auch für die Versicherungen selbst unattraktiver. Der Grund: Bei Riester müssen gezahlte Eigenbeiträge und staatliche Zulagen zu 100 Prozent garantiert werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und bringt die Versicherungen in die Bredouille. Wenn sie nur mit 0,25 Prozent Zins kalkulieren dürfen, fällt es ihnen schwer, die Garantie zu leisten und zugleich ihre Kosten zu decken, die bis zu zehn Prozent der Beiträge aus-machen. Das Gleiche gilt für bestimmte Verträge der betrieblichen Altersversorgung, nämlich die Beitragszusage mit Mindestleistung. 

Pfändungsschutz

Verschiedene Änderungen verbessern den Pfändungsschutz ab dem 1. Januar 2022. Bei der Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher:innen wird für den Pfändungsschutz neben dem Bedarf der Schuldner:innen und deren Familien nun auch auf den Bedarf anderer Personen abgestellt, mit denen die Schuldner:innen in einem gemeinsamen Haushalt zusammen leben. Erweitert und modernisiert wird außerdem die Liste der unpfändbaren Gegenstände. Ebenfalls ergänzt wird eine generelle Unpfändbarkeit von Haustieren. Neu geregelt wird auch die Pfändung von Weihnachtsgeld: Zukünftig sind zunächst 630 Euro geschützt. Dieser Betrag passt sich jährlich der jeweils gültigen Pfändungstabelle an.

Wer Rechnungen nicht bezahlt läuft Gefahr, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht: Mit einem Vollstreckungsbescheid kann er dann auch Sachwerte pfänden. Allerdings darf er den „Kuckuck“ nicht auf alle Dinge kleben: Während bisher schon alle Gegenstände für eine „bescheidene Lebensführung“, für Erwerbstätigkeit oder Ausbildung sowie gesundheitlich notwendige Dinge tabu sind, erweitert der Gesetzgeber ab 1. Januar 2022 die Liste des „Unpfändbaren“. So sind im neuen Jahr auch alle entsprechenden Gegenstände geschützt, die von Personen, die mit dem Schuldner im selben Haushalt wohnen, benötigt beziehungsweise genutzt werden. Zudem können Haustiere wie Hund oder Katze, die Kaninchen oder der Wellensittich der Kinder – einschließlich des Tierfutters – in der Regel nicht mehr gepfändet werden.

Was für eine einfache Lebensführung notwendig ist, bleibt nach wie vor da. Dazu zählen Kleidung, Möbel, Fernseher, Fahrrad, Herd, Betten, Wasch- und Spülmaschine und Staubsauger. Alte Geräte sind uninteressant, dafür nimmt der Gerichtsvollzieher hochpreisige Gegenstände wie Kamera, Gemälde oder Teppiche mit. Die Dinge werden versteigert, der Erlös geht an die Gläubiger. Auf größere Luxus-Gegenstände, die er nicht mitnehmen kann, klebt der Gerichtsvollzieher den „Kuckuck“.

Jeder Schuldner darf außerdem Bargeld in einer Höhe von einem Fünftel und jede weitere Person, die mit dem Schuldner in einem Haushalt lebt, darf ein Zehntel des täglichen Freibetrags behalten. Und dies für jeden Kalendertag ab der Pfändung bis zum Monatsende. Dieser Freibetrag liegt im Moment bei 57,66 Euro.

P-Konto

Bereits zum 1. Dezember 2021 treten Neuerungen beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto) in Kraft. Sie sehen unter anderem erweiterte Ansparmöglichkeiten vor und garantieren einen Anspruch auf Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein P-Konto, selbst wenn dieses im Minus ist. Guthaben auf Gemeinschaftskonten lassen sich nun binnen eines Monats ab Pfändung schützen.

Private Krankenversicherung

2022 erheben Private Krankenversicherer einen Zuschlag für die private Pflegepflichtversicherung. Monatlich müssen privat Krankenversicherte 3,40 Euro bzw. Beihilfeberichtigte 7,30 Euro zusätzlich zum eigenen Beitrag für die Pflegeversicherung zahlen. Der Zuschlag dient der Finanzierung pandemiebedingter Mehrausgaben und ist gesetzlich begrenzt bis zum 31. Dezember 2022.

Nachhaltige Geldanlage

Rendite, Risiko, Verfügbarkeit – das sind die klassischen Kriterien, nach denen eine Geldanlage beurteilt wird. Anlageberater bei Banken, Versicherungen, Vermögens- und Beratungsgesellschaften sind zurzeit verpflichtet, Erfahrungen ihrer Kunden mit Wertpapiergeschäften und deren Anlageziele zu erfragen. Ob Kunden die angelegte Geldsumme – mit garantiertem Verlust nach Inflation – auf einem Tagesgeldkonto parken wollen oder in Aussicht auf mehr Rendite höhere Risiken eingehen möchten und wie schnell das Geld verfügbar sein soll – all das muss verpflichtend erfragt und protokolliert werden.

Voraussichtlich ab August 2022, so der aktuelle Fahrplan der EU, gehört es dann zu den „treuhänderischen Pflichten“, zusätzlich das Thema Nachhaltigkeit von Anlageprodukten in den Beratungen zu thematisieren. Anders gesagt: Die Frage, ob Kunden bereit sind, ihr Geld nachhaltig anzulegen, wird zwingend Teil des Beratungsgesprächs. Dabei muss sich der Berater erkundigen, ob ökologische oder soziale Aspekte sowie Kriterien einer guten Unternehmensführung in die Entscheidung für ein Produkt einfließen sollen.

Die neuen EU-Beratungspflichten gelten auch für versicherungsbasierte Anlageprodukte wie kapitalbildende Lebensversicherungen oder fondsgebundene Rentenversicherungen. Bei solchen Produkten muss der Versicherungsvermittler die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden ausloten. Mit der sogenannten Taxonomie, einem Bewertungskatalog, definiert die EU sukzessive, welche Geschäftsaktivitäten und Investitionen wirklich nachhaltig sind. 2022 tritt die Taxonomie endlich in Teilen in Kraft. Wer als Unternehmen grün sein will, muss einen Beitrag zu mindestens einem von sechs Umweltzielen leisten, beispielsweise den Klimaschutz oder die Kreislaufwirtschaft vorantreiben, die Umweltverschmutzung reduzieren oder zur Klimaanpassung beitragen, er darf die Umwelt nicht signifikant schädigen und muss bestimmte soziale Standards einhalten.

Bereits seit März 2021 hat die EU Anbieter schrittweise dazu verpflichtet, konkrete nachhaltigkeitsbezogene Informationen über ihre Unternehmen offenzulegen, etwa auf ihren Webseiten oder in regelmäßigen Berichten.

Porto

Die Deutsche Post plant zum 1. Januar höhere Preise für verschiedene Produkte, darunter auch das Briefporto. Für den Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief werden ab 2022 jeweils fünf Cent mehr verlangt. Die Postkarte kostet dann 70 statt 60 Cent. Der Standardbrief 85 statt 80 Cent.

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