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vzbv verklagt EOS Investment GmbH

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Musterfestfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH eingereicht. Das Unternehmen treibt Inkassokosten zu Lasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern künstlich in die Höhe, so der vzbv.
Stapel Inkassobriefe

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EOS Investment GmbH beauftragt Schwesterunternehmen mit der Beitreibung von Forderungen und verlangt dafür hohe Inkassokosten.
  • Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg soll feststellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher diese Inkassokosten nicht zahlen müssen.
  • Bei erfolgreicher Klage sind auch Erstattungen bereits gezahlter Inkassokosten möglich.
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Im Inkassobereich sind die Unternehmen der EOS-Gruppe einer der größten Akteure am deutschen Markt. Dazu gehört die EOS Investment GmbH, welche Forderungen anderer Unternehmen, unter anderem von Banken sowie der Otto-Group, übernimmt. Die EOS Investment GmbH beauftragt anschließend die EOS DID mit dem Inkasso. Sowohl die EOS Investment GmbH als auch EOS DID gehören selbst zur Otto-Group. Statt einfacher Mahngebühren von beispielsweise 2,50 Euro sollen Verbraucher Inkassokosten von mindestens 70,20 Euro zahlen.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg soll feststellen, dass Verbraucher für die Beauftragung der Schwesterunternehmen untereinander keine Inkassokosten zahlen müssen.  

Hohe Inkassokosten durch Vetternwirtschaft

Nach Ansicht des vzbv dürfen die beiden EOS-Unternehmen diese Inkassokosten nicht fordern, da sie demselben Konzern angehören. Indem die Unternehmen sich gegenseitig beauftragen, treiben sie die Kosten künstlich in die Höhe.

Wer kann sich der Klage anschließen?

An der Musterfeststellungsklage können sich Verbraucher beteiligen, die von EOS DID im Auftrag der EOS Investment GmbH eine Zahlungsaufforderung erhalten haben und Inkassokosten zahlen sollen. Mit dem Klage-Check können Verbraucher herausfinden, ob sich ihr Fall für die Klage eignet. Um an der Klage teilnehmen zu können, müssen Verbraucher sich in das Klageregister eintragen. Das Bundesamt für Justiz eröffnet das Klageregister voraussichtlich in einigen Wochen.  

Der vzbv informiert über den genauen Termin auf der Webseite und über einen News-Alert. Verbraucher können sich für den News-Alert anmelden, um fortlaufend über das Verfahren informiert zu bleiben. 

Berichten Sie von Ihrem Fall! 

Der vzbv möchte in der Klage möglichst viele Fallkonstellationen darstellen. Deswegen bittet der vzbv betroffene Verbraucher um Unterstützung und Schilderung ihrer Fälle. Hierfür können sie den Klage-Check nutzen und auf diesem Wege ihre Kontaktdaten und Unterlagen übermitteln. Dadurch entstehen für die Verbraucher keine Kosten oder Verpflichtungen. 

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
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GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.