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Ein Schuh - zwei Preise

Stand:
Deichmann muss auf unterschiedliche Preise im Netz und in der Filiale hinweisen
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Darum geht’s

Wer auf deichmann.de nach Schuhen sucht, findet möglicherweise auch reduzierte Paare. Praktischerweise enthält die Webseite auch eine Filialsuche. Ob die richtige Größe eines Schuhs dort vorhanden ist, können Verbraucher so leicht herausfinden. Was sie bisher nicht sehen: Internet- und Filialpreise können sich unterscheiden. Ein im Netz reduzierter Schuh kann in der Filiale zum Normalpreis angeboten werden.

Das ist geregelt

Zahlreiche Gesetze beschäftigen sich mit dem Preis einer Ware oder Dienstleistung. Zu den wichtigsten Grundsätzen zählt dabei, dass Preise transparent sein sollen.

In der Preisgestaltung sind Unternehmen frei. Aber wenn zwischen Internet- und Filialpreisen ein Unterschied bestehen soll, müssen Unternehmen aus unserer Sicht darauf hinweisen. Das ergibt sich aus dem Transparenzgebot.

Das haben wir erreicht

Die Verbraucherzentrale Hessen hat Deichmann abgemahnt. Deichmann reagierte schnell und verpflichtete sich, künftig darauf hinzuweisen, dass die Preise unterschiedlich sein können.

Das können Sie tun

Sie können sich jederzeit kostenfrei bei den Verbraucherzentralen über Anbieter beschweren  - vor Ort oder per E-Mail. Für Ihre Hinweise sind wir sehr dankbar. So erfahren wir beispielsweise auch von fehlerhaften AGB, gegen die wir anschließend vorgehen können. Davon können zahlreiche Kunden profitieren.

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