Die Insolvenzordnung bietet überschuldeten Verbraucher die Möglichkeit, sich innerhalb von regelmäßig drei Jahren (zuzüglich der außergerichtlichen Vorbereitungszeit) von ihrem Schuldenberg zu befreien. Durch die Regelung der Kostenstundung können so auch völlig Mittellose an dem Verfahren teilnehmen und eine Entschuldung erreichen. Der Vorgang heißt juristisch korrekt Verbraucherinsolvenz, wird allgemein aber auch als Privatinsolvenz bezeichnet.
Die Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale Hessen erklären in ihrem Vortrag, den Ablauf eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren und geben wichtige Hinweise, was zu tun ist.
So funktioniert die Teilnahme
Der Online-Vortrag findet in Echtzeit über die digitale Seminarplattform Edudip statt.
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Wichtige Hinweise zur Teilnahme
- Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internetverbindung über PC oder Laptop mit Lautsprecher oder Headset/Kopfhörer. Bei mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet) sind die Funktionen der Plattform nur eingeschränkt nutzbar.
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- Genaueres können Sie hier auf der Edudip-Seite nachlesen: https://help.edudip.com/de/
- Kamera und Mikrofon sind für die Teilnehmenden nicht erforderlich.
- Sie können auch mit einem Pseudonym-Namen teilnehmen. Melden Sie sich dazu mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Pseudonym an. Der Name, den Sie bei der Anmeldung eingeben, wird während des Online-Seminars in der Teilnehmerliste und im Chat eingeblendet.