Immobilienfinanzierung: Rechenservice Vorfälligkeitsentschädigung

Wir überprüfen, wie hoch bei der vorzeitigen Ablösung der Baufinanzierung die Vorfälligkeitsentschädigung Ihrer Bank sein darf.

Kündigen Verbraucher vorzeitig einen Immobilienkredit verlangen Banken in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese ist gemessen an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber in vielen Fällen zu hoch. Mit unserem Rechenservice überprüfen wir für Sie die Berechnung Ihres Kreditinstituts. Auch wenn Sie die Vorfälligkeitsentschädigung bereits vor einigen Jahren gezahlt haben, können Sie vor Ablauf der Verjährungsfrist eventuell Rückerstattungsansprüche geltend machen.

Wir prüfen für Sie, ob die Bank bei der Berechnung die geltende Rechtsprechung zur Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt hat. Sie erhalten von uns eine schriftliche Berechnung mit Erläuterungen.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen. Eine Quittung erhalten Sie mit der Zusendung unserer Berechnungsergebnisse. 
Wir bearbeiten die Unterlagen in der Reihenfolge des Eingangs. Eine Eingangsbestätigung versenden wir nicht.

Vorbereitung der Berechnung
Für die Berechnung benötigen wir von Ihnen:

  • Kopie des Darlehensvertrages
  • Datum des Ablösezeitpunktes
  • Restschuld zum Ablösezeitpunkt
  • Berechnung oder Forderung der Bank (soweit vorhanden)
  • ausgefülltes und unterschriebenes >>Rückantwortformular<<

Was wir Ihnen nicht bieten können
Wir nehmen keine komplette Vertragsprüfung vor, sondern berechnen nur die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung.
Bei einer Umschuldung, also bei einer freiwilligen Zustimmung der Bank zur vorzeitigen Rückzahlung verlangt diese oft ein Vorfälligkeitsentgelt. Dieser frei ausgehandelte Preis zwischen Ihnen und Ihrem Kreditinstitut unterliegt nicht der Angemessenheitskontrolle (BGH XI ZR 226/02). In solchen Fällen können wir nur prüfen, ob die Bank die Wuchergrenze überschritten hat.

Preise

Das Entgelt für diese Prüfung beträgt 70 Euro pro Kreditvertrag. Vorkasse ist erforderlich.

Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an:
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