Bei ausreichender Erfolgsaussicht und im Falle noch vorhandener Bearbeitungskapazitäten bietet die Verbraucherzentrale Hessen ggf. an, nach erfolgter Prüfung gegen Zahlung einer Pauschale von 250 Euro einen Vermittlungsversuch gegenüber dem Kreditgeber zu unternehmen. Dieses weitergehende Angebot richtet sich nur an Verbraucher, die die Prüfung der Widerrufsbelehrung vorab durch die Verbraucherzentrale Hessen haben durchführen lassen.
Ob diese Möglichkeit besteht, ist nicht einfach zu beurteilen. Hierzu ist eine sorgfältige juristische Einzelfallprüfung notwendig. Die Rechtsdurchsetzung ist in vielen Fällen schwierig.
Die Prüfung der Widerrufsbelehrung erfolgt schriftlich durch einen hierin besonders erfahrenen Rechtsanwalt in unserer Beratungsstelle in Frankfurt. Dazu senden Sie Ihre Unterlagen an unsere Beratungsstelle Frankfurt, oder Sie geben sie in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe ab. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis mit einem Hinweis zu den Erfolgsaussichten bei der Rechtsdurchsetzung.
Zeitbedarf und Kosten
Das Entgelt für diese schriftliche Prüfung beträgt 70 Euro pro Kreditvertrag. Vorkasse ist erforderlich.
Die Bearbeitungszeit beträgt 1 bis 2 Wochen nach Zahlungseingang, je nach aktuellem Arbeitsaufkommen.
Wir bearbeiten die Unterlagen in der Reihenfolge des Eingangs. Eine Eingangsbestätigung versenden wir nicht.
Vorbereitung
Für die Prüfung benötigen wir von Ihnen:
- Kopie des Darlehensvertrages inklusive Widerrufsbelehrung
- Ausgefülltes und unterschriebenes >>Rückantwortformular<<