Immobilienfinanzierung: Prüfung Widerrufsbelehrung nach EuGH-Urteil

Sie haben zwischen 2010 und 2016 einen Immobilien-Darlehensvertrag abgeschlossen? Wenn die Widerrufsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist, können Sie den Vertrag mitunter auch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen. Ein aktuelles Urteil des EuGH macht Verbrauchern hier Hoffnung.

Wer aus einem laufenden Darlehen für Haus oder Wohnung aussteigen will, kann den Vertrag normalerweise nur innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen. Die Bank muss Sie allerdings per Widerrufsbelehrung über Ihr Widerrufsrecht informieren. Fehlt diese Belehrung oder ist sie fehlerhaft - etwa wegen missverständlicher Formulierung -, gelten abweichende Fristen für den Widerruf. 

Der EUGH hat am 26.03.2020 eine Entscheidung getroffen, die für Ihr Widerrufsrecht bei Immobilienkrediten sehr bedeutsam sein kann. Die Entscheidung betrifft insbesondere Immobilien-Darlehensverträge aus dem Zeitraum 30.07.2010 bis 20.03.2016.

Ob alle Verträge aus diesem Zeitraum heute noch wirksam widerrufen werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.

Hintergrund für diese rechtliche Unsicherheit ist, dass der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) wenige Tage nach dem verbraucherfreundlichen Beschluss des EuGH verkündet hat, die fragliche europäische Verbraucherkreditrichtlinie sei nicht auf  Immobilienkredite anwendbar. Und der EuGH habe keine Befugnis, den deutschen Gerichten vorzuschreiben, wie eine korrekte Widerrufsinformation auszusehen habe.

Selbst wenn der EuGH sich hoffentlich in sehr naher Zukunft hierzu klarstellend positionieren und die Anwendung der Richtlinie auch für Immobilienkredite bejahen wird, wird es ein weiteres Problem geben: Der deutsche Gesetzgeber hat mit einer sog. Gesetzlichkeitsvermutung bei wortgleicher Übernahme einer Musterbelehrung gewisse Barrieren errichtet, die eine vollständige Umsetzung der EuGH-Entscheidung auf alle Immobiliendarlehen möglicherweise verhindern können.

Gute Chancen aber sehen wir heute schon bei vielen Kreditverträgen aus der Zeit 2010 bis 2016 - nämlich dann, wenn die Banken und Sparkassen zwar die ihnen zur Verfügung gestellte Mustervorlage zur Widerrufsbelehrung genutzt haben, diese aber nicht als 100-prozentige Kopie abgedruckt haben, sondern an der einen oder anderen Stelle eine Kleinigkeit verändert, weggelassen oder hinzugefügt haben, was in der Mustervorlage nicht vorgesehen war.

Dies kommt bei Verträgen aus der Zeit 2010 bis 2012 gar nicht selten vor, vereinzelt tritt es auch noch in den Zeiträumen bis 2016 auf.

Ob es bei Ihrem Darlehensvertrag zutrifft, können wir kurzfristig prüfen.

Wenn wir zu einem für Sie positiven Prüfungsergebnis kommen, haben Sie gute Chancen, sich Zinsen oder sogar die Vorfälligkeitsentschädigung, die Sie im Falle einer vorzeitigen Umschuldung oder beim Verkauf Ihrer Immobilie an die Bank zahlen müssen, zu sparen. In diesem Fall können wir Ihnen auch zusätzlich anbieten, Sie außergerichtlich in der Auseinandersetzung mit der Bank oder Sparkasse zu unterstützen.

Die Prüfung der Widerrufsbelehrung erfolgt durch einen Rechtsanwalt. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis mit einem Hinweis zu den Erfolgsaussichten bei der Rechtsdurchsetzung.

Das Entgelt für diese Prüfung beträgt 70 Euro pro Kreditvertrag. Vorkasse ist erforderlich.
Die Bearbeitungszeit beträgt 1 bis 2 Wochen nach Zahlungseingang, je nach aktuellem Arbeitsaufkommen.
Wir bearbeiten die Unterlagen in der Reihenfolge des Eingangs. Eine Eingangsbestätigung versenden wir nicht.

Vorbereitung
Für die Prüfung benötigen wir von Ihnen:

- Kopie des Darlehensvertrages inklusive Widerrufsbelehrung
- Kopie des ausgesprochenen Widerrufs
- Ausgefülltes und unterschriebenes >> Rückantwortformular<<

Wenn die Prüfung der Widerrufsbelehrung durch die Verbraucherzentrale Hessen abgeschlossen ist, haben wir ein weiteres Angebot für Sie: Bei ausreichender Erfolgsaussicht (und im Falle noch vorhandener Bearbeitungskapazitäten) bietet die Verbraucherzentrale Hessen an, gegen Zahlung einer Pauschale von 250 Euro einen Vermittlungsversuch gegenüber dem Kreditgeber zu unternehmen.

Preise

Das Entgelt für diese Prüfung beträgt 70 Euro pro Kreditvertrag. Vorkasse ist erforderlich.

Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an:
Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an: