Durch die Corona-Pandemie haben viele Menschen Einkommenseinbußen erlitten. Wer deswegen seine Kredite nicht mehr bedienen konnte, sollte nicht unverschuldet in eine finanzielle Notlage kommen. Im Frühjahr 2020 beschloss der Bundestag deshalb ein Gesetz zur Abmilderung der Covid-19-Folgen. Verbraucher hatten damit einen Anspruch auf Stundung ihrer Darlehensraten in der Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 – vorausgesetzt, sie kamen durch die Folgen der Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten.
Inzwischen bestehen Banken auf Rückzahlung der Kreditschulden, obwohl noch immer viele Menschen wegen der Pandemie in Kurzarbeit oder sogar arbeitslos sind
Wenn Sie Probleme mit Ihrem Kreditinstitut haben, helfen Ihnen unsere Experten weiter.
Wir bieten Ihnen persönliche juristische Beratung und einen außergerichtlichen Vermittlungsversuch gegenüber der Bank:
- Kann die Bank während der Stundung Zinsen fordern?
- Ich musste eine Vereinbarung unterschreiben, ist dies rechtens?
- Ich musste meinen Disporahmen erhöhen – durfte die Bank dies fordern?
- War das Gesetz auch auf Bausparverträge anwendbar?
- Darf die Bank eine Gebühr für den neuen Ratenplan erheben?
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin beim Verbraucherservice für alle Beratungsstellen unter (069) 97 20 10 – 900 oder direkt bei unserer Online-Terminvereinbarung.
Vorbereitung des Termins
Eine gute Beratung bedarf der Vorbereitung. Bitte halten Sie alle für die Beratung relevanten Unterlagen bereit, zum Beispiel Kontoauszüge, Kreditverträge, Schriftverkehr mit der Bank.
Was wir Ihnen nicht bieten können
Wir können Sie in einem gerichtlichen Verfahren nicht vertreten.