Die Gründe, warum Menschen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sind vielfältig. Die Folgen wiegen oft schwer, wenn Miete und Strom nicht mehr bezahlt werden können oder die Post ungeöffnet im Briefkasten bleibt. Insgesamt belastet diese Situation sowohl die Psyche als auch die menschlichen Beziehungen.
Wir helfen Ihnen, wieder einen Überblick über Ihre finanziellen Angelegenheiten zu erlangen und diese zu ordnen. Wir beraten Sie
- wann die Bank dazu verpflichtet ist, Ihnen ein Konto einzurichten,
- wie ein Pfändungsschutzkonto funktioniert,
- welche Vollstreckungsmöglichkeiten es gibt und welche Rechte Sie dann haben,
- bei möglichen Verhandlungen mit Gläubigern und Inkassobüros.
Wir prüfen die Forderungen Ihrer Gläubiger und zeigen Ihnen Wege, Ihre Schuldenproblematik zu lösen. Bei Verhandlungen mit den Gläubigern unterstützen wir Sie. Sollte der Weg in die Verbraucherinsolvenz führen, begleiten wir Sie dabei umfassend.
Wir sind eine in Frankfurt anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle. Die Schuldner- und Insolvenzberatung in unserem Beratungszentrum Frankfurt steht allen Bürgern aus Frankfurt und der Umgebung offen. Die Beratung ist kostenfrei und wird teilweise durch die Stadt Frankfurt gefördert.
Um die Corona-Pandemie einzudämmen, beraten wir Sie telefonisch oder in unserer Beratungsstelle mit Termin. Unter (069) 972010-87 erreichen Sie mittwochs von 10 bis 14 Uhr die telefonische Beratung zu Schulden und Insolvenz und können auch einen Termin für ein Gespräch vor Ort in unserer Beratungsstelle vereinbaren.
Vorbereitung des Termins
Bitte bringen Sie alle für die Beratung relevanten Unterlagen mit, zum Beispiel: eine Übersicht Ihrer Einnahmen und Ausgaben, Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnungen, Arbeitslosengeldbescheid, Verträge wie Kreditverträge, Unterlagen zu Ihren Schulden wie Mahnschreiben, Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Kontoauszüge Ihres Girokontos.
Was wir Ihnen nicht bieten können
Wir können Sie nicht im Rahmen von Firmeninsolvenzen beraten. Daher können wir auch keine Schuldenregulierung in Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit vornehmen