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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Vortrag der Verbraucherzentrale und der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren über Vorsorgeverfügungen
10:00 Uhr
- 11:30 Uhr
Fulda
Veranstaltungsort:
Stadtschloss Fulda, Marmorsaal,
Schloßstraße
1,36037 Fulda

​Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.

Der Vortrag richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.

Bitte melden Sie sich unter fulda@verbraucherzentrale-hessen.de oder 0661/77453 zum Vortrag an.