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F(r)isch gepresst

Stand:
Ringe aus Formfisch, die wie Calamares aussehen und aufgemacht sind, können Verbraucher täuschen
Icewind Calamres, Verpackung Vorderseite, Foto vom 9.4.2019

Icewind Calamares Ringe à la Romana, Verpackung Schauseite; Foto vom 09.04.2019

Ein aus Fischstücken zusammengefügtes Erzeugnis, das in Ringe geformt und frittiert wurde, wie gewachsene frittierte Tintenfischringe anzupreisen, kann Verbraucher täuschen. Der Hersteller Icewind hat die Unterlassungsforderung der Verbraucherzentrale akzeptiert.

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Darum geht's

Die Schauseite des Tiefkühlbeutels „Icewind Calamares Ringe à la Romana“ zeigt frittierte Teigringe. Lediglich auf der Rückseite der Verpackung befindet sich oberhalb der Zutatenliste folgender Hinweis: „Backteig-Tintenfischringe aus Fischstücken zusammengefügt, …“.

Ein Verbraucher aus Hessen sah sich durch die Aufmachung der Schauseite und die Produktinformation über die Qualität getäuscht. Er beschwerte sich bei lebensmittelklarheit.de, dem Portal der Verbraucherzentralen.

Fischerzeugnisse und Fischzubereitungen, die durch andere Zutaten zusammengefügt sind, sind nicht das Gleiche wie ein gewachsenes Stück Fisch.

Das ist geregelt

Informationen über Lebensmittel dürfen nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Ebenso müssen wesentliche Information über die Zusammensetzung rechtzeitig bereitgestellt werden.

Auf der Rückseite der Verpackung ist der Hersteller diesen rechtlichen Vorgaben zwar nachgekommen. Unserer Ansicht nach reicht es aber nicht, die tatsächliche Beschaffenheit der „Calamares Ringe“ nur auf der Rückseite zwischen weiteren Informationen zu benennen.

Das haben wir erreicht

Der Hersteller Icewind hat die Unterlassungsforderung der Verbraucherzentrale akzeptiert und verpflichtet sich, ab 2020 Tintenfischringe, die aus Fischstücken zusammengefügt sind, nicht ohne deutlich erkennbaren Hinweis auf der Schauseite der Verpackung zu bewerben und anzubieten.

Das können Sie tun

Fühlen Sie sich durch die Werbung und Kennzeichnung für ein herkömmliches Lebensmittel über den Tisch gezogen oder unzureichend informiert, können sie sich bei der Verbraucherzentrale oder lebensmittelklarheit.de beschweren. Bei Ärger über Nahrungsergänzungsmittel wenden Sie sich an klartext-nahrungsergaenzung.de.

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