Darum geht’s
Die Fettverbrennung optimieren, mental und muskulär stärken und die Ermüdung bei körperlicher Belastung optimieren – das alles sollte das Nahrungsergänzungsmittel LIPO 100 der Firma Body Attack GmbH & Co. KG.
Die Werbung für den „Fatburner“ aus Koffein, L-Carnitin und weiteren Pflanzenstoffen verstieß aus unserer Sicht gegen geltendes Recht. Wir klagten vor dem Landgericht Hamburg.
Das ist geregelt
Bei der Bezeichnung „Fatburner“ und den Gesundheitsversprechen handelt es sich um gesundheitsbezogene Angaben. Die kann man nicht „mal eben so“ machen: Welche Angaben zu positiven Wirkungen auf die Gesundheit erlaubt sind, regelt die europäische Health Claims Verordnung. Sie wurde eingeführt, um den Wildwuchs an wissenschaftlich nicht belegten Gesundheitsversprechen in der Werbung einzudämmen. Gesundheitsbezogene Angaben, die nicht speziell zugelassen und in die entsprechenden Listen aufgenommen sind, sind nicht erlaubt.
Für die beanstandeten gesundheitsbezogenen Aussagen gibt es keine Zulassung, urteilte das Landgericht.
Das haben wir erreicht
Das Urteil untersagt der Firma den Verkauf des Produkts unter den Begriffen, die wir beanstandet haben.
Status
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt.