Das ärgert uns
Wenn Einzelhändler in der gegenwärtigen Situation mit der Angst der Verbraucherinnen und Verbraucher Geschäfte machen, ist das ärgerlich. Einem hessischen Verbraucher fiel die Anzeige in einer Tageszeitung auf. Er fragte bei uns nach. In der Anzeige warb eine Reformhausbetreiberin aus dem Rhein-Main-Gebiet damit, dass die in ihrem Geschäft erhältlichen Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin C und D, Cistuskraut oder Beta-Glucanen das Immunsystem stärken würden. Doch hierbei handelt es sich um unzulässige Gesundheitswerbung, die Kunden in das Geschäft locken soll.
Das ist geregelt
Nach EU-Recht ist für Vitamin C und D lediglich die Aussage erlaubt, dass diese zum normalen Erhalt des Immunsystems beitragen. Das gilt ebenso für Vitamin B6, B12, A und Folat sowie die Mineralstoffe Selen, Zink, Eisen und Kupfer.
Das rät die Verbraucherzentrale
Das heißt aber nicht: Viel hilft viel. Eine ausgewogene Lebensmittelauswahl liefert in der Regel alle Nährstoffe in erforderlicher Menge. Zusätzlich Nährstoffe über Nahrungsergänzungsmittel aufzunehmen, ist überflüssig. Eine Verbesserung des Immunsystems ist damit nicht möglich. Je nach Dosierung der verschiedenen Produkte kann es sogar zu einer zu hohen Aufnahme von einzelnen Substanzen kommen.
Einzig Vitamin D kann der Körper meist nicht genügend über Lebensmittel aufnehmen. Aber regelmäßige kurze Aufenthalte im Freien von April bis Oktober reichen normalerweise aus, um ausreichend Vitamin D in der Haut zu bilden.
Seien Sie also misstrauisch, wenn Ihnen im Internet, über soziale Medien oder in Geschäften versprochen wird, dass Nahrungsergänzungsmittel
- vor einer Infektion mit dem Corona-Virus schützen
- eine Corona-Infektion lindern oder heilen oder
- die Körperfunktionen über das normale Maß hinaus verbessern oder steigern.
Vorsicht ist auch geboten, wenn genauere Informationen fehlen zu
- Inhaltsstoffen des Produktes
- Anbieteradresse oder Impressum
- Lieferbedingungen
- Widerrufsrecht.
Das können Sie tun
Wer sich durch die Werbung für ein Lebensmittel, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, hinters Licht geführt fühlt, kann sie bei dem Portal Lebensmittelklarheit der Verbraucherzentralen melden.
Mehr Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln gibt es bei Klartext Nahrungsergänzung, dem Informationsangebot der Verbraucherzentralen zu Nahrungsergänzungsmitteln.