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Verbraucherzentrale Hessen klagt gegen Dr. Raw - Hintergrundinformationen

Stand:
Hintergrundinformationen zu Gesundheits- und Krankheitsversprechen zu verschiedenen Angeboten an Nahrungsergänzungsmitteln
Nahrungsergänzung Pillen auf Teller Pixabay 3111992
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Darum geht’s

Im Mai 2022 beschwerten sich hessische Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Hessen über den Internetauftritt https://drraw.de. Anlass der umfangreichen Beschwerden waren unter anderem Gesundheits- und Krankheitsversprechen zu verschiedenen Angeboten an Nahrungsergänzungsmitteln sowie Kennzeichnungsmängel im Shop. 

Für die angebotenen Nahrungsergänzungsmittel werben die Betreibenden mit Gesundheitsversprechen, Krankheitsversprechen und nennen Inhalts- und Wirkstoffe der Produkte.

Beispielsweise wird für das Angebot https://drraw.de/produkt/maweju-liposomales-chlorophyll/ der Schutz vor Hautalterung, Stärkung des Immunsystems und Gewichtsabnahme versprochen. Weiter soll das angebotene Clorophyll gegen Depressionen und bei Anämien helfen sowie ein „Geheimtipp für verstopfte Gedärme“ sein. 

Das Angebot D‘etox Bitterstoff-Tee https://drraw.de/produkt/detox-bitterstoff-tee/ beschreiben die Anbietenden als verdauungsfördernd, entgiftend und harntreibend. Es soll die Selbstreinigungs- und Heilungskräfte des Körpers unterstützen. Weiterhin behaupten sie, der enthaltene Wermut sei eines der stärksten Mittel gegen Parasiten.

Das ist geregelt

Nach der Health-Claims-Verordnung der EU (HCVO) dürfen gesundheitsbezogene Angaben nur gemacht werden, wenn sie in der Liste der zugelassenen Angaben (Health-Claims-Liste) stehen

Gemäß der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV, Art. 7) dürfen Informationen über Lebensmittel diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen lassen. 

Weiter gibt die LMIV (Art. 30) vor, dass bei Nennung von Nährwertangaben immer der Brennwert, sowie die Mengen für Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz verpflichtend anzugeben sind.

Dafür klagt die Verbraucherzentrale Hessen

Für Lipsomales Chlorophyll ist weder die Werbung mit Schutz vor Hautalterung, Stärkung des Immunsystems und Gewichtsabnahme wissenschaftlich belegt. Die Versprechen sind nach der HCVO nicht zugelassen und daher verboten. Das Gleiche gilt für die Behauptungen D‘etox Bitterstoff-Tee sei verdauungsfördernd, entgiftend, harntreibend und unterstütze die Selbstreinigungs- und Heilungskräfte des Körpers. Auch diese Aussagen sind nicht zugelassen. Somit ist es verboten, damit zu werben. Bereits 2017 hat der Bundesgerichtshof die Werbung mit „Detox“ als gesundheitsbezogene Angabe angesehen, die für Lebensmittel belegt sein muss. Das ist hier nicht der Fall. Daher ist der Begriff als Bezeichnung für den Tee verboten und zu unterlassen.

Jeglicher Krankheitsbezug ist für Lebensmittel einschließlich Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich verboten und zu unterlassen.

Wenn der Anbieter freiwillig eine Nährwerttabelle angibt, muss sie vollständig sein. Diese gesetzliche Vorgabe ist beispielsweise bei den Angeboten Majewu Liposomales Vitamin C, Majewu Liposomales Chlorophyll und Majewu Liposomales Kurkuma nicht erfüllt. Die Anbietenden sollten die Nährwerte vollständig angeben.

Nahrungsergänzungsmittel mit falschen Versprechen und Angaben zum Kauf anzubieten, dient nur der Geldmacherei. Dagegen geht die Verbraucherzentrale Hessen mit ihrer Klage vor.

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