Darum geht‘s
"Grüße aus dem Schwarzwald" – so warb die Schwarzwälder Genussmanufaktur auf der Schauseite ihres Tannenhonigs. Herr M. wollte ein Präsent aus seiner Heimat verschenken und erwarb 2016 im Fabrikverkauf des Herstellers in Freudenstadt das vermeintliche Regionalprodukt.
Tatsächlich steckte aber kein Schwarzwälder Honig, sondern eine "Mischung von Honig aus EU-Ländern" im Glas. Das war jedoch nur im Kleingedruckten des Etiketts auf dem Deckel ersichtlich. Herr M. beschwerte sich bei lebensmittelklarheit.de, dem Portal der Verbraucherzentralen. Die Verbraucherzentrale Hessen mahnte den Hersteller ab.
Das ist geregelt
Lebensmittelhersteller nutzen immer wieder typische Landschaftsbilder, Produktnamen, Markenzeichen oder Werbesprüche, um Käufern eine regionale Herkunft der Lebensmittel vorzugaukeln. Eine allgemeingültige Definition der Begriffe "Region" oder "regional" gibt es nicht. Die Lebensmittelinformationsverordnung regelt aber, dass Regionalwerbung für Lebensmittel Verbraucher nicht über das Ursprungsland und den Herkunftsort täuschen darf.
Das haben wir erreicht
Der Hersteller verpflichtete sich, zukünftig die Werbung "Grüße aus dem Schwarzwald" für den Honig zu unterlassen. Er entfernte auch weitere Hinweise und Abbildungen mit Regionalbezug.
Das können Sie tun
Fühlen Sie sich durch die Werbung und Kennzeichnung für ein herkömmliches Lebensmittel über den Tisch gezogen oder unzureichend informiert, können sie sich bei der Verbraucherzentrale oder lebensmittelklarheit.de beschweren. Bei Ärger über Nahrungsergänzungsmittel wenden Sie sich an klartext-nahrungsergaenzung.de.