Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Eignen sich Goldsparpläne als Geldanlage?

Stand:
Wenn es aufs Gesparte fast keine Zinsen gibt, tauchen vermehrt Angebote für Gold als Geldanlage auf.
Off

Bei Werbeveranstaltungen werden Goldsparpläne vorgestellt. Schon mit einem kleinen monatlichen Betrag soll man ein inflationssicheres Vermögen ansparen können.

Aber Vorsicht: Oft wird hier ein Geschäft mit der Angst gemacht, bei dem am Ende hauptsächlich der Anbieter gewinnt. Denn bei Sparplänen fallen oft horrende Gebühren an (bis zum 15fachen der Monatssparrate)! Häufig verschwiegen: Wer eine kleine Stückelung des Goldes möchte, muss dafür einen satten Preisaufschlag zahlen.

„Anders als zum Beispiel bei Wertpapieren gibt es hier auch keinen Anlegerschutz“, sagt Wolf Brandes von der Verbraucherzentrale Hessen. „Eine Anlage in Gold ist keine Vermögensanlage, sondern Spekulation. Gold kann starken Preisschwankungen unterliegen.“

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.