Infektionshygiene in der Gemeinschaftsverpflegung

Stand: 17. Dezember 2025

Fortbildung für die Gemeinschaftsverpflegung
Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.

Do, 3. September 2026, 10:00 - Fr, 4. September 2026, 13:30
Lebensmittel
Online

Zweck des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist es, Leben und Gesundheit des Einzelnen und der Gemeinschaft vor Gefahren durch Infektionskrankheiten zu schützen. Dafür fordert das IfSG die Einhaltung von Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten sowie die Sicherstellung von Mitteilungs- und Meldepflichten. Das IfSG setzt auf Schaffung von Kenntnissen durch Belehrungen und auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten – dafür wird Prävention als wirksamste Maßnahme zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten vermittelt. Beispielsweise wurde während der Corona-Pandemie bestätigt, dass durch Hygieneregeln das direkte oder indirekte Ansteckungsrisiko reduziert und damit die Infektionskette unterbrochen werden kann.

Mit diesem Online-Seminar werden gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebens­mitteln und die Pflichten für Beschäftigte in der Gemeinschaftsverpflegung gemäß IfSG mit Beispielen aus der Praxis vermittelt.

Inhalte:

  • Zielsetzung und Bedeutung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
  • Überblick und Aufgaben zuständiger Gesundheitsbehörden
  • Inhalte und Umfang der Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
  • Krankheitserreger und Infektionen sowie deren Vorbeugung
  • Gefahren durch Ausscheider, Dauerausscheider und Kontaktpersonen
  • Einhaltung der Mitteilungs- und Meldepflichten
  • Absolvierung der verpflichtenden Erst- und Folgebelehrungen
  • Dokumentation und Nachweis durchgeführter Belehrungen
  • Personalhygiene in Kombination mit Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Auswahl geeigneter Reinigungs- und Desinfektionsmittel
  • Bedeutung von Zulassung und Listung eingesetzter Mittel
  • Hygienebewusstsein und Verhalten im Krankheitsfall

Umfang: 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten

Hinweis: Mit der Teilnahme an diesem Online-Seminar wird die Folgebelehrung gemäß Paragraf 43 Absatz 4 des IfSG bestätigt.

Die Fortbildung richtet sich an alle in der Gemeinschaftsverpflegung Tätigen (es ist keine spezifische Grundausbildung notwendig) und ist eines von fünf Modulen, mit denen das Zertifikat „Hygienebeauftragte*r in der Gemeinschaftsverpflegung/DGE“ erworben werden kann. Informationen dazu finden Sie auf der Seite der DGE.

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