In der heutigen Anhörung des Kulturpolitischen Ausschuss im hessischen Landtag über die Änderung des Hessischen Schulgesetzes forderte die Verbraucherzentrale im Gesetz eine klare Regelung, dass Verbraucherbildung als Querschnittsthema in allen Schulformen und Klassenstufen unterrichtet wird. Sie forderte ferner ein Rahmenkonzept, das die Bildungsziele von Verbraucherbildung definiert und Lehrenden damit Orientierung bietet.
„Wir werten es als positives Signal, dass die Verbraucherzentrale bei einem so wichtigen Vorhaben wie die Änderung des Schulgesetzes gehört wird“, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. „Wir sehen in dem Gesetzwurf viele positive Ansätze, sehen aber mit Blick auf die Verankerung von Verbraucherbildung im Schulunterricht noch Verbesserungsbedarf.“
Konkrete Regelungen erforderlich
„Der Gesetzesentwurf sieht die Benennung der Verbraucherbildung in den besonderen Erziehungs- und Bildungsaufgaben vor“, so Wendt weiter. „Das ist grundsätzlich zu begrüßen, denn eine frühe Verbraucherbildung an Schulen halten wir in einer komplexen und dynamischen Marktwirtschaft für unabdingbar. Das alleine reicht jedoch nicht aus, denn eine flächendeckende Verbraucherbildung findet nicht statt und wird auch künftig nicht stattfinden, wenn der Begriff im Gesetzestext nur vage formuliert ist. Aus dem Gesetz muss hervorgehen, dass Verbraucherbildung als Querschnittsthema verbindlich an allen Schulformen und in allen Klassenstufen unterrichtet werden muss. Dazu haben wir einen Vorschlag für den Gesetzesentwurf vorgelegt.“
Rahmenkonzept zur schulischen Verbraucherbildung
„Für die Umsetzung von Verbraucherbildung im Unterricht fehlt es Lehrenden an vielen Stellen an Orientierung und Wissen darüber, welche Kompetenzen vermittelt werden müssen“, sagt Wendt. „Dazu muss das Kultusministerium ein Rahmenkonzept zur schulischen Verbraucherbildung vorlegen, wie es in anderen Bundesländern bereits existiert. Nur wenn Klarheit darüber herrscht, was Verbraucherbildung ist und welche Bildungsziele verfolgt werden sollen, kann Verbraucherbildung um-gesetzt und können Lehrende auf diese Themen vorbereitet werden. Mit der Gesetzesänderung sehen wir die Chance für das Land Hessen, den Weg zu einer flächendeckenden Verbraucherbildung an Schulen konsequent zu verfolgen.“
Stellungnahme der Verbraucherzentrale Hessen zum Nachlesen
Die vollständige Stellungnahme der Verbraucherzentrale Hessen zum drei-zehnten Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes steht hier zur Verfügung: www.verbraucherzentrale-hessen.de/bildung-he/positionen-zur-verbraucherbildung-76541.
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Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, zum Hessischen Schulgesetz :
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