Verbraucherzentrale Hessen reicht Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Hamm ein
Foto:
deepblue4you/iStock
Die Verbraucherzentrale Hessen hat die Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Nach Prüfung der Zulässigkeit der Klage wird das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Dann können sich Betroffene in das Klageregister eintragen.
Off
„Wir sind der Meinung, dass Stromio die Verträge mit seinen Kunden nicht einseitig hätte beenden dürfen“, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. „Nach unserer Ansicht sind Preiserhöhung auf dem Beschaffungsmarkt kein rechtlich zulässiger Grund, um sich seiner vertraglichen Pflichten zu entledigen. Mit der Bestätigung des Oberlandesgerichts schaffen wir die Basis dafür, dass Betroffene ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen können.“
Eintragung ins Klageregister bald möglich
Wer betroffen ist, kann sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, um von den Wirkungen der Klage zu profitieren. Der kostenlose Eintrag ist möglich, sobald das Oberlandesgericht die Klage der Verbraucherzentrale für zulässig erachtet. Anschließend eröffnet das Bundesamt für Justiz das Klageregister. Erfahrungsgemäß kann das noch einige Wochen dauern. „Für den Eintrag in das Klageregister haben Betroffene ausreichend Zeit. Das geht bis einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung“, so Wendt weiter. Die Verbraucherzentrale Hessen informiert auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he laufend über den aktuellen Stand, unter anderem in einem ausführlichen FAQ, in dem Betroffene Antworten auf die häufigsten Fragen finden.
Schadenshöhe laufend dokumentieren
Wer sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen will, sollte die Höhe des entstanden Schadens dokumentieren. „Grob gesagt, errechnet sich der Schaden aus der Differenz des Preises, den die Betroffenen in der Ersatz- oder Grundversorgung oder bei einem weiteren Stromanbieter bezahlen, abzüglich des Preises, der mit Stromio für die Vertragsdauer vereinbart war“, so Wendt weiter. „Daher ist es wichtig, bei jedem Vertragswechsel die Zählerstände zum Beispiel mit Fotos zu dokumentieren.“ Weitere Informationen dazu auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he.
Sie wollen regelmäßig über den Stand der Musterfeststellungsklage gegen Stromio informiert werden?
Der Energieversorger Stromio beendete in den letzten Wochen des Jahres 2021 rückwirkend zahlreiche Stromlieferungsverträge. Stromio begründete seine Entscheidung mit erheblichen Preissteigerungen auf dem Strommarkt. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen war das rechtswidrig. Preissteigerungen zählen zum normalen unternehmerischen Risiko. Dieses muss der Anbieter tragen und darf es nicht ungefragt auf seine Kundschaft abwälzen. Mit ihrer Musterfeststellungsklage geht die Verbraucherzentrale Hessen im Namen der Betroffenen gegen Stromio vor. Vor dem Oberlandesgericht soll festgestellt werden, dass Stromio seine Pflichten verletzt hat. So soll die ehemalige Kundschaft Schadensersatz erhalten können. Denn durch die rückwirkende Vertragsbeendigung mussten viele plötzlich viel teureren Strom beziehen.
Unser Service für Journalistinnen und Journalisten
Zu dieser Pressemeldung können Sie O-Töne in Sendequalität vorhören und herunterladen.
Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, zum Einreichen der Musterfeststellungsklage gegen Stromio:
Die Kündigungen laufender Verträge durch Stromio sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen rechtswidrig. Das wollen wir mit einer Musterfeststellungsklage gerichtlich bestätigen lassen. Lesen Sie hier, wie Sie sich beteiligen können.
Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!
Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher
Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.