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Klage gegen Stromio

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen bereitet Musterfeststellungsklage vor
Skulptur der Justizia, im Hintergrund ein Hammer als Symbol des Gerichtsurteils

Der Energieversorger Stromio beendete in den letzten Wochen rückwirkend zahlreiche Stromlieferungsverträge. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen war das rechtswidrig. Mit einer Musterfeststellungsklage will sie die Rechte der Betroffenen sichern. Auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he informiert die Verbraucherzentrale Hessen laufend über die aktuellen Entwicklungen zu diesem Verfahren. 

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"Stromio bricht seine vertraglichen Pflichten. Das ist inakzeptabel", sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. "Verträge sind einzuhalten. Dieser Grundsatz gilt auch für Unternehmen. Mit unserer Musterfeststellungsklage lassen wir im Grunde klarstellen, dass Stromio entstandene Schäden ersetzen muss." 

Normales unternehmerisches Risiko 

Mit den zuletzt erheblichen Preissteigerungen auf dem Strommarkt begründete Stromio seine Entscheidung, Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr mit Strom zu beliefern. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen ist dieses Verhalten ein klarer Vertragsbruch. Preissteigerungen zählen zum normalen unternehmerischen Risiko. Dieses muss der Anbieter tragen und darf es nicht ungefragt auf seine Kundschaft abwälzen. 

Auf dem Weg zum Schadensersatz 

Mit ihrer Musterfeststellungsklage geht die Verbraucherzentrale Hessen im Namen der Betroffenen gegen Stromio vor. Vor dem Oberlandesgericht soll festgestellt werden, dass Stromio seine Pflichten verletzt hat. So soll die ehemalige Kundschaft Schadensersatz erhalten können. Denn durch die rückwirkende Vertragsbeendigung mussten viele plötzlich viel teureren Strom beziehen. "Wir erwarten hier je nach Laufzeit durchaus erhebliche Schadenssummen von mehreren hundert Euro pro Vertrag und vermuten zahlreiche Betroffene. Deswegen ist uns die Klage ein wichtiges Anliegen. Unsere Anwälte bereiten die die Klageschrift vor“, so Wendt. 

Eintragung ins Klageregister bald möglich 

Wer betroffen ist, kann sich in das Klageregister eintragen, um von den Wirkungen der Klage zu profitieren. Der kostenlose Eintrag ist möglich, sobald das Bundesamt für Justiz das Register eröffnet hat. Erfahrungsgemäß wird das nach der in Kürze geplanten Klageerhebung noch einige Wochen dauern. Die Verbraucherzentrale Hessen informiert auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he laufend über den aktuellen Stand. 

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Zu dieser Pressemeldung können Sie O-Töne in Sendequalität vorhören und herunterladen.

Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, zur Musterfeststellungsklage gegen Stromio:

>> O-Ton herunterladen: "Verhalten von Stromio ist rechtswidrig" <<

>> O-Ton herunterladen: "Schadenshöhe richtig dokumentieren <<

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