Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Sonnenstrom von Balkon und Terrasse

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Hessen macht „fit für den Sommer“ – Neuer Online-Vortrag zu Stecker-Solar im August
Ein Paar sitzt auf dem Sofa und informiert sich mit einem Tablet-PC

Wenn die Sonne vom Himmel lacht, denken viele darüber nach, wie sie diese Energiequelle zuhause nutzen können. Die Verbraucherzentrale Hessen bietet daher im August einen Online-Vortrag zum Thema Stecker-Solar an. Kostenlose Teilnahme ist nach Anmeldung auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen möglich. 

Off

Mittwoch, 14.08.2024, 17.00-18.30 Uhr: 
Stecker-Solar – Strom erzeugen auf dem eigenen Balkon

Mithilfe eines Stecker-Solar-Gerätes (auch Stecker-Photovoltaik-Gerät, Stecker-PV oder Balkonkraftwerk genannt) kann Photovoltaikstrom auf der eigenen Terrasse oder dem eigenen Balkon erzeugt werden – ganz ohne PV-Anlage auf dem Dach. Doch lohnt sich das überhaupt und was gilt es zu beachten?

Helmut Hans, Energieberater der Verbraucherzentrale Hessen, gibt im vierten Vortrag der Reihe „Fit für den Sommer“ Hinweise zur Stromerzeugung mit Stecker-Solar-Gerät. Fragen können über den Chat gestellt werden, Kamera oder Mikrofon werden nicht benötigt.

Weitere Online-Vorträge der Energieberatung zum Vormerken:

  • Donnerstag, 12.09.2024, 17.00-18.30 Uhr: Photovoltaikstrom für Haushalt und Elektroauto
  • Donnerstag, 26.09.2024, 17.00-18.30 Uhr: Die Wärmepumpe – eine (nachhaltige) Alternative?

Ein Blick auf verbraucherzentrale-energieberatung.de lohnt sich, denn hier werden immer wieder neue Online-Vorträge angekündigt. Neben den Vorträgen bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen auch individuelle Beratungen in Energiestützpunkten und bei Ihnen zuhause an.

Mehr Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter  0800 – 809 802 400809 802 400.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.