In der heutigen Plenarsitzung des Hessischen Landtags werden sich die Abgeordneten auch damit befassen, wie die Situation pflegebedürftiger Menschen in Hessen verbessert werden kann. Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, sagt dazu:
„Es gibt in Deutschland über 4,1 Millionen pflegebedürftige Menschen, davon leben mehr als 310.000 in Hessen1. Für diese Menschen bedeutet der Zugang zu passgenauer Pflege auch, dass sie und ihre Angehörigen ihre Rechte kennen und nutzen.
In unseren Beratungen erleben wir immer wieder Rat- und Hilflosigkeit angesichts komplizierter Gesetze. Häufig werden Leistungen auch erst nach einem Widerspruch gewährt. Schwer verständliche und undurchsichtige Heimverträge belasten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in einer ohnehin schon schwierigen Lebensphase über Gebühr.
Wir haben dem Land Hessen schon vor einiger Zeit vorgeschlagen, die Pflegerechtsberatung auszubauen. Diese rechtliche Beratung wird nicht von den Pflegestützpunkten in Hessen angeboten. Die Verbraucherzentrale Hessen hat die Erfahrung und die Kompetenz für rechtliche Beratungen im Zusammenhang mit der Pflege.“
[1] Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Erhebung aus 2019: https://www.gbe-bund.de/gbe/pkg_isgbe5.prc_menu_olap?p_uid=gast&p_aid=72289912&p_sprache=D&p_help=0&p_indnr=510&p_indsp=&p_ityp=H&p_fid=