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Entwurf des hessischen Lobbyregistergesetzes unzureichend

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen fordert echte Lobbytransparenz
Fassade des Wiesbadener Stadtschlosses, Hessischer Landtag

Im Hessischen Landtag wird derzeit ein Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Einführung eines Lobbyregisters beraten. Am 9. Mai 2023 findet um 14 Uhr eine öffentliche Anhörung im Ältestenrat des Landtags statt. Ziel des Entwurfes ist, Interessenvertretung gegenüber dem Landtag und der Landesregierung transparent zu machen. Interessenvertreter müssen sich deswegen künftig in ein Lobbyregister des Landtags eintragen.

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„Dieses Vorhaben ist zwar grundsätzlich zu begrüßen. Zu größerer Transparenz der Einflussnahme von Lobbyinteressen wird das Gesetz jedoch nicht führen“, kritisiert Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. Kern des Vorschlags der drei Fraktionen sei die Schaffung eines Registers. In diesem fehlen aber zentrale Angaben, die Interessen und die Einflussnahme auf Gesetzgebungsvorhaben erkennbar machen. „Wir fordern, dass nicht nur die Interessenvertreter, sondern auch deren Auftraggeber offengelegt werden müssen, wenn Lobbyismus für Dritte betrieben wird. Auch fehlen Pflichtangaben zu den Zielen der Lobbygruppen und deren jährlichen finanziellen Aufwendungen für die politische Interessenvertretung“, erklärt Wendt.

Die Öffentlichkeit habe auch Interesse daran, wie die Lobbyanstrengungen der Verbände im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt wurden. Auch hierzu treffe das Gesetz leider keinerlei Festlegungen, bedauert der Vorstand der hessischen Verbraucherzentrale.

Hintergrund

Die Verbraucherzentralen setzen sich auf Bundes- und Landesebene für mehr Lobbytransparenz ein. Die Verbraucherzentrale Hessen ist Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und in das Lobbyregister des Bundestages eingetragen.

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