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Erfolge in 2022, aktuelle Themen 2023

Pressemitteilung vom
Einladung zur Jahrespressekonferenz der Verbraucherzentrale Hessen am 04. Juli 2023 um 11 Uhr
Jahresberichte der Verbraucherzentrale Hessen gestapelt

Die Verbraucherzentrale Hessen lädt zur digitalen Jahrespressekonferenz am Dienstag, den 04. Juli 2023 von 11.00 bis 11.30 Uhr ein. Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen spricht über Erfolge der Verbraucherzentrale Hessen im zurückliegenden Jahr und gibt, insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Landtagswahl einen Ausblick auf aktuelle Themen. Rudolf Bersch, Energieberater der Verbraucherzentrale Hessen, berichtet aus seiner Arbeit und gibt eine Einschätzung zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes ab.

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Ebenfalls im Rahmen dieser Jahrespressekonferenz veröffentlicht die Verbraucherzentrale die Ergebnisse aus Ihrer Umfrage bei den Fraktionen im Hessischen Landtag. Die Verbraucherschützer wollten wissen, welche verbraucherpolitischen Schwerpunkte die Fraktionen im Hessischen Landtag in der kommenden Legislaturperiode setzen wollen – insbesondere mit Blick auf die steigenden Preise, Lebensmittelkontrollen, Verbraucherschutz im ländlichen Raum und Verbraucherbildung.

Anmeldung erbeten

Die digitale Jahrespressekonferenz der Verbraucherzentrale Hessen findet statt am Dienstag, den 04. Juli 2023 von 11.00 bis 11.30 Uhr. Eine Anmeldung über presse@verbraucherzentrale-hessen.de ist erforderlich. Der Link zur Veranstaltung wird kurz vorher versandt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.