Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Land Hessen will Förderung reduzieren

Pressemitteilung vom
Haushaltsentwurf des Landes Hessen sieht ab dem kommenden Jahr 600.000 Euro weniger für Verbraucherzentrale Hessen vor
Wegweiser der Verbraucherzentrale Hessen im Eingangsbereich (zur Beratungsstellen bzw. zur Geschäftsstelle)

Die Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale Hessen verabschiedete auf ihrer Versammlung am 04. Dezember 2024 einstimmig eine Resolution, mit der sie die Abgeordneten des Hessischen Landtags auffordert, die geplante Kürzung der Mittel für die Verbraucherzentrale Hessen abzuwenden.

Off

Die Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale Hessen sieht einen gravierenden politischen Fehler darin, dass die Landesregierung im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 erhebliche Kürzungen bei der finanziellen Ausstattung der Verbraucherzentrale vornehmen möchte. Aus Sicht der Mitgliedsverbände der Verbraucherzentrale wird dies der großen Bedeutung der Arbeit der Verbraucherzentrale für die Menschen in Hessen nicht gerecht. Die Kürzung der institutionellen Mittel widerspricht dem eigenen Anspruch der Koalitionspartner, den Verbraucherschutz und die Verbraucherberatung zu stärken und dem Ziel des Haushaltsentwurfs, in den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu investieren. In der Kürzung der institutionellen Förderung ohne vorherige Ankündigung sieht die Mitgliederversammlung einen Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes. 

Die Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale Hessen

  • fordert die Landesregierung und die Mitglieder des Hessischen Landtags auf, langfristig eine ausreichende Finanzierung der Verbraucherzentrale sicherzustellen und dabei auch die durch den Tarifvertrag des Landes Hessen gestiegenen Personalkosten auszugleichen. Unabdingbar ist, die im Haushaltsentwurf vorgesehene Kürzung der Mittel für die Verbraucherzentrale Hessen zurückzunehmen.
  • erwartet, dass das Land Hessen dabei den Grundsatz des Vertrauensschutzes beachtet, 
  • erinnert daran, dass die Verbraucherzentrale Hessen während der Pandemie und während der Energiepreiskrise Beachtliches für die Menschen in Hessen geleistet hat. In der Pandemie haben sich die Beratungszahlen wegen der großen Unsicherheit sprunghaft um bis zu 70 Prozent erhöht. In der Energiekrise hat das Team der Verbraucherzentrale die vielen Menschen, die zum Teil nicht wussten, wie sie Ihre Energiekosten bezahlen sollten, mit hohem Einsatz über kostenfreie Beratungshotlines unterstützt. Damals wie heute trägt die Verbraucherzentrale erheblich zum sozialen Frieden und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. 

„Eine Kürzung der als institutionelle Förderung zugesagten Mittel wird eine erhebliche Reduzierung der für die Menschen in Hessen so wichtigen Leistungen der Verbraucherzentrale zur Folge haben“, erläutert Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen diesen Schritt der Mitgliederversammlung. „Wir fordern dringend, dass der Landtag diese Fehlentscheidung der Landesregierung korrigiert“, so Wendt weiter. 

Die erste Lesung des Haushaltsentwurfs für das Land Hessen findet am Dienstag, den 10. Dezember 2024, im Hessischen Landtag statt. 

Hintergrund

Die Verbraucherzentrale Hessen wird institutionell gefördert aus Mitteln des Landes Hessen. Zuletzt wurde diese Förderung ab 2023 um 600.000 Euro erhöht. In 2024 beträgt die institutionelle Förderung rund 3.400.000 Euro. Die zusätzlichen Mittel wurden bereitgestellt aus dem Programm „Hessen steht zusammen“, das unter anderem die Folgen der Energiepreiskrise abmildern sollte. 

Die Verbraucherzentrale Hessen hat vor wenigen Tagen erfahren, dass diese Mittel „auslaufen“ und der Verbraucherzentrale Hessen in Zukunft 600.000 Euro weniger zur Verfügung stehen sollen. Doch diese Mittel wurden der Verbraucherzentrale nicht als Sonder- oder befristete Projektzahlung zugewendet. Vielmehr wurde ausdrücklich die institutionelle Zuwendung erhöht. Die Verbraucherzentrale konnte daher auf die Langfristigkeit der Erhöhung der Förderung vertrauen. Sie hat dementsprechend mit unbefristeten Arbeitsverträgen in dringend benötigtes Personal für die Verbraucherberatung und für die Erweiterung der Kompetenzen im Energierecht investiert. 

Bereits wegen der allgemeinen Kostensteigerungen unter anderem wegen des Tarifvertrags des Landes Hessen kann die Verbraucherzentrale Hessen derzeit sechs der genehmigten Planstellen nicht besetzen. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.