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Bei Anruf Vertrag?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor angeblichem Pflegeservice am Telefon
Ein älterer Herr am Telefon, verärgert

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Telefonanrufen des Schweizer Unternehmens United Swiss Marketing AG, das unter dem Namen „Pflegeservice Smart“ auftritt. Das Unternehmen ruft ungefragt bundesweit ältere Menschen an und informiert sie über Pflegegrade und mögliche gesetzliche Ansprüche auf Betreuungsleistungen. Nach dem Telefonat erleben die Angerufenen eine böse Überraschung: Sie erhalten einen Brief mit der Aufforderung eine “Servicegebühr“ in Höhe von 129,00 Euro zu begleichen. Die Verbraucherzentrale rät davon ab, den Betrag voreilig zu überweisen und empfiehlt, sich gegen untergeschobene Verträge am Telefon zur Wehr zu setzen.

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Als Herr L. aus Nordhessen einen Telefonanruf erhielt, ahnte er nichts Böses. Eine Mitarbeiterin der United Swiss Marketing AG teilte ihm mit, dass ihm Ansprüche von mehr als 6.000 EUR aus der Pflegekasse zustünden, die er nutzen könne und bot ihm Hilfe an. Eine erfreuliche Nachricht, wie sich Herr L. zunächst dachte. Wie auch andere Angerufene ging er davon aus, mit  einer Mitarbeiterin der Pflegekasse telefoniert zu haben.

Angebliche Vertragsbestätigung per Post

Kurze Zeit später erhielt er einen persönlich adressierten Brief mit dem Betreff „Ihr Auftrag vom xx.xx.xxxx. Unser Service hilft Ihnen dabei, Ansprüche (bis zu 6.280,00 EUR) zu beantragen!“ Dem Schreiben beigefügt war auch die Rechnung über eine Servicegebühr, die für eine Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen anfalle. 
Dabei können sich die Betroffenen nicht daran erinnern, etwas bestellt oder beauftragt zu haben. Reagieren sie auf diese Rechnung nicht, verschickt der „Pflegeservice Smart“ eine Zahlungserinnerung und baut so zusätzlichen Druck auf. Ältere Menschen sind mit der Situation oft überfordert und über-weisen den Betrag voreilig. Herr L. erhielt nach seiner Widerrufserklärung eine E-Mail vom Pflegeservice und staunte nicht schlecht, als er in der Nachricht eine Aufzeichnung des geführten Telefonats vorfand, in welchem ihm die Vertragsbedingungen vorgelesen wurden. An einen Vertragsschluss kann sich Herr L. aber gleichwohl nicht erinnern.

Nicht einschüchtern lassen

„Lassen sie sich auf Werbeanrufe nicht ein und beenden sie sofort das Gespräch“, empfiehlt  Selahattin Beser, Jurist bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Sollten Sie zur Zahlung aufgefordert werden, obwohl Sie keinen wirksamen Vertrag abgeschlossen haben, bestreiten Sie den angeblichen Vertragsschluss. Höchst vorsorglich sollten Sie Ihre  vermeintliche Vertragserklärung auch widerrufen und das Unternehmen dazu auffordern, alle zu ihrer Person gespeicherten Daten zu löschen. Wer einen solchen Vertrag untergeschoben bekommen hat, sollte sich auf jeden Fall wehren und im Zweifel beraten lassen“ so Beser abschließend. Auf der Website der Verbraucherzentrale Hessen finden Betroffene einen entsprechenden Musterbrief.

Bekannte Masche

Die Verbraucherzentrale Hessen wird den „Pflegeservice Smart“ weiterhin im Auge behalten. Unter der Schweizer Geschäftsadresse der „United Swiss Marketing AG“ firmieren übrigens auch die “Bonafair AG“ und die Mönchshofer AG“, die ebenfalls ungefragt bei älteren Menschen anrufen, sie in Gespräche verwickeln und dann Nahrungsergänzungsmittel samt saftiger Rechnung schicken.

Beschwerde bei der Bundesnetzagentur

Bislang ungeklärt bleibt, woher das Schweizer Unternehmen die privaten Telefonnummern bezieht. Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung sind rechtswidrig. Wer solche Anrufe erhält, kann auch bei der Bundesnetzagentur Beschwerde einlegen
 

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