Im weiter andauernden Lockdown boomt der Online-Handel. Möchten Verbraucherinnen und Verbraucher dort erworbene Produkte umtauschen, zurückgeben oder reparieren lassen, stehen sie vor zahlreichen rechtlichen Fragen. In solchen Fällen hilft ab sofort der neue Umtausch-Check der Verbraucherzentralen auf www.umtausch-check.de. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten hier online eine rechtliche Ersteinschätzung zu ihrem individuellen Fall.
So verrät der Check zum Beispiel, ob ein Käufer die vor drei Wochen online bestellte Jogginghose noch zurückgeben kann. Und geht die im Ladengeschäft erworbene Waschmaschine zum Beispiel während des Lockdowns kaputt, erhalten Verbraucher auch hierfür rechtliche Erstinformationen und bei Bedarf Vorlagen für einen Brief an den Verkäufer oder Hersteller, mit dem sie ihre Rechte geltend machen können.
Eine interaktive Grafik bietet einen Überblick über die Unterschiede zwischen Rückgabe, Garantie und Gewährleistung. Diese Grafik steht Journalisten zur freien Verfügung.
Bleiben nach der Nutzung des Umtausch-Checks noch Fragen offen, helfen die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale Hessen weiter – telefonisch, online oder per Video.
Der Umtausch-Check wurde unter Federführung der Verbraucherzentralen Brandenburg und Niedersachsen im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.