Das ärgert uns
Verträge bedeuten Schriftverkehr. Für beide Seiten. Das ist ganz normal. Trotzdem versuchen Unternehmen immer wieder, diesen Schriftverkehr teuer in Rechnung zu stellen. Vielfach muss die Verbraucherzentrale Hessen Anbieter abmahnen, die überhöhte Mahnkosten berechnen. Denn schon wenige Euro sind oft zu viel.
Manche Anbieter verlangen sogar Entgelte dafür, dass die Kündigung der Verbraucherinnen und Verbraucher bearbeitet wird. Das ist nicht erlaubt, denn die Bearbeitung einer Kündigung gehört zu den ganz normalen Pflichten eines Vertragspartners. Dafür muss niemand gesondert zahlen. Falls ein Entgelt für Kündigungen in den AGB vereinbart wurde, ist die Klausel rechtswidrig.
Wegen einer „Kündigungsgebühr“ in Höhe von 19 Euro mahnte die Verbraucherzentrale Hessen das Fitnessstudio FitPur ab. In den AGB ist der Betrag nun nicht mehr enthalten.
Doch berechnet das Unternehmen die Kosten weiterhin – mit der Formulierung „Ihr Einverständnis vorausgesetzt“. Irritiert fragen viele bei der Verbraucherzentrale nach, was das bedeutet.
Das rät die Verbraucherzentrale Hessen
Eine Kündigung muss gratis sein. Sie dürfen den Kosten für eine Kündigung also widersprechen.
Wenn das Studio die Beträge automatisch oder gegen Ihren ausdrücklichen Willen berechnet, melden Sie sich gerne unter beschwerde@verbraucherzentrale-hessen.de.