Pauschal abkassiert

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Fitnessstudio kündigt Vertrag, will aber die Jahres-Servicepauschale nicht erstatten
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Das ärgert uns

Trainieren für knapp 20 Euro im Monat – dieses Angebot, mit dem man einmal sportwillige Kunden angelockt und langfristig gebunden hatte, war einem Fitnessstudio in Wiesbaden irgendwann nicht mehr lukrativ genug. Es kündigte den günstigen Vertrag deshalb seinerseits und bot Pia T. an, in einen teureren Tarif zu wechseln.

Die wollte den Vertrag aber nicht zu den ungünstigeren Konditionen fortführen. Sie  akzeptierte die Kündigung und forderte das Studio auf, ihr die jährlich zu zahlende und zwischenzeitlich wieder fällige Servicepauschale dann zumindest anteilig zu erstatten.

Wenn sie zu den neuen Konditionen einen neuen Vertrag abschließe, würde man ihr die Servicepauschale aus Kulanz anrechnen, antwortete das Studio. Wolle sie dies jedoch nicht, sei man berechtigt, die Pauschale – unabhängig davon, wann der Vertrag auslaufe – einzubehalten.

Das rät die Verbraucherzentrale Hessen

Ärger mit Fitnessstudios ist schon lange ein Thema bei den Verbraucherzentralen. Viele Studiobetreiber versuchen, Fitness-Fans durch lange Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen oder automatische Vertragsverlängerungen dauerhaft an sich zu binden. 

Die vermeintlich günstigen Wochen- oder Monatsbeiträge für das Training werden gerne mit Service- oder Getränkepauschalen aufgestockt. Prüfen Sie deshalb das Kleingedruckte im Vertrag, bevor Sie ihn unterschreiben, und besprechen Sie Unklares mit dem Studiobetreiber.