Wie ist das genau mit der Berechnung des Einkommens?
Ob Ihr Jahreshaushaltseinkommen zu hoch ist, berechnet sich nach den durchschnittlichen Einkünften des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang. Stellen Sie den Antrag also z. B. im Jahr 2018, dann rechnen Sie die Einkünfte beider Eltern aus 2016 und 2015 zusammen und teilen diese Summe durch zwei. Berücksichtigen müssen Sie neben normalen Gehältern z. B. auch Einkünfte als Selbstständiger.
Ob Ihre Einkünfte in den Jahren nach dem Antrag über die Einkommensgrenze steigen dürfen, ist noch nicht ganz klar. Die bisherigen Pläne sprechen dafür, dass Sie dann trotzdem weiter die vollen zehn Jahre Baukindergeld ausbezahlt bekommen.
Wie ist das genau mit den Stichtagen für die Kinder?
Ein Kind wird dann angerechnet, wenn es noch unter 18 Jahre alt ist und mit Ihnen in die neue Immobilie einzieht. Werden die Kinder in den kommenden Jahren älter als 18 und/oder ziehen sie von zu Hause wieder aus, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus und das Baukindergeld wird weiter ausbezahlt. Die Förderung soll aber wohl nur solange gezahlt werden, wie Sie Kindergeld erhalten.
Wird nach Ihrem Antrag noch ein Kind geboren, wirkt sich auch das wahrscheinlich nicht auf die Förderung aus. Sie bekommen dann kein zusätzliches Geld.
Und wenn meine Lebenssituation sich ändert?
Baukindergeld wird nur so lange ausgezahlt, wie Sie auch tatsächlich in der Immobilie wohnen. Ziehen Sie aus und vermieten Sie Haus oder Wohnung an oder verkaufen sogar, dann wird die Zahlung eingestellt und läuft nicht über die gesamten zehn Jahre durch.
Bei einer Scheidung/Trennung könnte es ebenfalls schwierig werden. Auch hierzu fehlt noch der konkrete Gesetzestext, es ist aber wahrscheinlich, dass zumindest der Elternteil mit den Kindern in der Immobilie wohnen bleiben müsste.
Sonderlösung in Bayern
Das Baukindergeld an sich bekommen Sie in jedem Bundesland. Bayern zahlt allerdings noch einmal drauf: Wer dort wohnt, bekommt zusätzliche 300 Euro pro Kind über zehn Jahre sowie einmalig 10.000 Euro Eigenheimzulage.
Dort bekommt eine Beispielfamilie also zusätzlich zu den 24.000 Euro Bundesförderung noch einmal 16.000 Euro aus dem Freistaat (10.000 Euro Einmalzahlung + 2 x 3000 Euro bayrisches Baukindergeld).
Ihre Erfahrungen sind wichtig!
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