Das Wichtigste in Kürze:
- Will Ihre Bank einen Gutachter schicken? Wer die Raten seiner Hypothek pünktlich zahlt, muss ihn nicht in Haus oder Wohnung lassen. Das gilt auch für Fotos.
- Sie können solche Termine ablehnen und müssen keine Kündigung des Darlehensvertrags befürchten.
- Banken dürfen Darlehensverträge nur kündigen, wenn Raten nicht oder verspätet gezahlt werden.
Wer von seiner Bank nicht bestellte Gutachtertermine aufgedrängt bekommt, sollte sich nicht verunsichern lassen. Auch wenn die Besichtigung unter dem Vorwand bankaufsichtsrechtlicher Vorschriften angekündigt wird: Sie können Fotos von innen ablehnen oder die Gutachter gar nicht erst in Ihre Wohnung oder Ihr Haus lassen. Die Bank kann deshalb nicht den vereinbarten Darlehensvertrag vorzeitig kündigen.
Ein Kündigungsrecht der Bank setzt nämlich voraus, dass Sie mit den Darlehensraten in Verzug geraten. Die Hausbesichtigung abzulehnen, z.B. wegen Datenschutz oder informationeller Selbstbestimmung, berechtigt die Bank nicht dazu, den laufenden Darlehensvertrag zu kündigen. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich in den §§ 498 und 499 BGB.
Bei der Anfrage der Bank einen Kompromiss anbieten
Wer ein gutes Verhältnis mit der Bank nicht aufs Spiel setzen will, kann auch einen Kompromiss anbieten: Besichtigung ja, aber ohne Fotos oder mit Beschränkung von Fotos auf Ausstattungsmerkmale wie Art des Bodenbelags, der Fenster oder der Heizungsanlage.
Besonders dreist sind Fälle, in denen das Kreditinstitut bei Verbrauchern, die stets ihre Verpflichtungen pünktlich erfüllt haben, dennoch auf eine Innenbesichtigung drängt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, gelassen zu bleiben, solange die Raten pünktlich bezahlt werden. Wer den unerwünschten Besichtigungstermin ablehnt, braucht deswegen keine Kündigung des Hypothekendarlehens zu befürchten.
Im Falle einer Neufinanzierung hingegen kann die Bank ihr Kreditangebot und die Darlehensauszahlung durchaus von einer Besichtigung der Immobilie abhängig machen. Die Kosten für ein solches Wertgutachten darf sie Ihnen aber nicht in Rechnung stellen.