Entgelte für Kontoauskunft
Der Auskunftsanspruch des Inhabers eines Girokontos gegen das kontoführende Kreditinstitut auf Vorlage von Buchungsunterlagen erlischt nicht mit Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfrist nach zehn Jahren, wenn das Kreditinstitut die zur Auskunftserteilung benötigten Unterlagen über den Frist-ablauf hinaus tatsächlich länger aufbewahrt (BGH Urteil vom 30.01.2001 - Aktenzeichen: XI ZR 183/00).
Kostenerstattung des Ausstellers an den Empfänger einer nicht eingelösten Einzugsermächtigung (Lastschriftermächtigung)
Versucht ein Anbieter (zum Beispiel beim Einzug des Versicherungsbeitrages oder der Telefonrechnung) erfolglos, eine eigene Forderung gegen ihren Kunden per Lastschrift einzuziehen, kann sie den Kontoinhaber mit einem Entgelt belasten. Denn der Verbraucher muss bei Erteilung einer Lastschrift dafür sorgen, dass sein Konto bei Einlösung gedeckt ist. Allerdings muss er nur dann ein Entgelt zahlen, wenn er schuldhaft nicht für Kontodeckung sorgte. (Urteil vom 09.04.2002 - Aktenzeichen: XI ZR 245/01).
Entgelt für Scheckrückgaben
Wenn der Kunde bei seiner Bank einen ungedeckten Scheck einreicht und dieser bei einem anderen Kreditinstitut vergeblich eingezogen wird, dürfen die Kosten für die Nichteinlösung an ihn weitergereicht werden. Der Einreicher kann diese allerdings im Wege einer vereinfachten Scheckklage beim Scheckaussteller zurückholen (Urteil vom 09.04.2002 - Aktenzeichen: XI ZR 245/01).
Entgelt für Nutzung der Kreditkarte im Ausland
Wer innerhalb der EU seine Kreditkarte einsetzt, muss dafür nicht zahlen, sofern in Euro-Währung zahlt. Zahlt der Karteninhaber hingegen in einer anderen Währung (z.B. Britisches Pfund) oder außerhalb der EU, können Banken dafür in der Regel ein zusätzliches Entgelt (oft ein Prozentsatz vom Umsatz für die Währungsumrechnung) verlangen (BGH Urteil vom 14.10.1997 - Aktenzeichen: XI ZR 167/96).
Ersatzsparbuch
Wenn Kunden ihr Sparbuch verlieren und eine zweite Ausfertigung wünschen, ist dies nicht mit dem üblichen Sparvertrag abgedeckt, sondern eine Zusatzleistung, die berechnet werden kann (BGH Urteil v. 07.07.1998 - XI ZR 351/97 = NJW-RR 1998, 1661