Die Testzentren sollen künftig die Ausweise kontrollieren – und werden auch selbst kontrolliert. Es soll häufigere und bessere Kontrollen geben. Testzentren, die auffällig viele negative Tests abrechnen, sollen künftig schneller ausfindig gemacht und sanktioniert werden.
Kostenlose Tests bekommt zudem nur, wer Ausweis oder Pass, eine Bescheinigung oder ein Attest vorlegen kann. Für Kinder ohne Ausweis reicht es, wenn die Erziehungsberechtigten ihren Ausweis vorlegen. Schwangere können den Mutterpass als Nachweis verwenden. Haushaltsangehörige von Infizierten zeigen deren Testergebnis vor.
Beim Drei-Euro-Test muss grundsätzlich unterschrieben werden, dass der Test zum Beispiel wegen eines geplanten Konzertbesuchs, einer Familienfeier oder eines Besuchs bei einem vorerkrankten Angehörigen gemacht wird. Als Beleg kann zusätzlich auch ein Konzertticket vorgezeigt werden. Wie das beim Angehörigenbesuch oder der Familienfeier nachgewiesen werden kann, ist noch unklar.
Die Bundesländer können im Rahmen von Verordnungen die Zuzahlung übernehmen, auch um auf das Ausbruchsgeschehen vor Ort zu reagieren. Hierzu gibt es noch keine Regelungen.
Wer bekommt weiterhin gratis Bürgertests?
Symptomatische Patient:innen sollten zum Arzt gehen und sich dort testen lassen. Außerdem haben folgende Personengruppen weiterhin ein Anrecht auf kostenlose Coronatests:
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können;
- Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel;
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen;
- Haushaltsangehörige von Infizierten;
- Kinder unter 5 Jahren;
- Pflegende Angehörige;
- Menschen mit Behinderungen, die im häuslichen Umfeld leben sowie deren Betreuungskräfte;
- Besucher:innen, Behandelnde und Bewohner:innen in stationären oder ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen;
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist ("Freitesten")
Mitarbeiter:innen in Pflegeheimen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.
Wann sollte ich mich per PCR-Test auf das Coronavirus testen lassen?
Der PCR-Test (auch Labortest genannt) gilt als der zuverlässigste Corona-Test. Dabei wird Erbmaterial des Erregers vervielfältigt. Dadurch kann man Coronaviren auch in geringen Mengen nachweisen.
Um die Labore zu entlasten, sollen PCR-Tests künftig nur noch in den Fällen gemacht werden, in denen man bei hoher Inzidenz davon ausgehen kann, dass sie positiv ausfallen.
Grundsätzlich gilt nun: Einem PCR-Test sollte erst ein korrekt durchgeführter, qualitativ hochwertiger SARS-CoV-2-Antigen-Test vorausgegangen sein.
Näheres regelt die Coronavirus-Testverordnung, deren dritte Änderungsverordnung am 30. Juni 2022 in Kraft tritt. Demnach gilt weiterhin:
- Der grundsätzliche Anspruch auf einen PCR-Test bleibt zwar bestehen. PCR-Tests wird es künftig aber nur noch nach positivem Antigen-Schnelltest geben.
- Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatient:innen, Personen in verletzlichen Bereichen wie stationäre Pflege, Pflege zu Hause, Eingliederungshilfe und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt.