So bekommen Sie Geld für Ihre Weiterbildung
Um von der Bildungsprämie zu profitieren, benötigen Sie einen so genannten Prämiengutschein. Diesen erhalten Sie in einer der rund 500 Beratungsstellen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Beratung ist verpflichtend, aber kostenlos, Sie müssen lediglich Ihren gültigen Personalausweis, einen Beschäftigungsnachweis (z.B. Ihren Arbeitsvertrag oder eine Gehaltsabrechnung) sowie einen Nachweis über Ihr zu versteuerndes Einkommen ( z.B. Ihren Einkommenssteuerbescheid) mitbringen.
Nach dem Beratungsgespräch können Sie sich mit dem Prämiengutschein zu Ihrer gewünschten Weiterbildung anmelden. Sie zahlen dann nur Ihren Eigenanteil. Vorsicht: Weiterbildungsanbieter sind nicht dazu verpflichtet, Prämiengutscheine anzunehmen. Informieren Sie sich deswegen vor Ihrer Anmeldung, ob das Programm Bildungsprämie von Ihrem Anbieter akzeptiert wird.
Bedingungen für den Prämiengutschein
- Arbeitszeit
Sie sind in Pflege- oder Elternzeit oder arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche. - Wohnsitz / Ort der Erwerbstätigkeit
Sie wohnen oder arbeiten in Deutschland. - Einkommen
Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt unter 20.000 Euro und übersteigt, wenn Sie verheiratet sind, mit Ihrem Ehepartner zusammen nicht 40.000 Euro. Hinweis: Sie finden Ihr zu versteuerndes Einkommen auf Ihrem letzten Steuerbescheid. - Relevanz
Der Prämiengutschein kann für eine Weiterbildung genutzt werden, die Sie beruflich weiterbringt und die relevant für Ihre aktuelle oder eine geplante neue Stelle ist. - Zeitrahmen
Pro Kalenderjahr können Sie einen Prämiengutschein erhalten. Der Prämiengutschein gilt für die Dauer von sechs Monaten. Innerhalb dieser Zeit muss die Weiterbildung also beginnen. - Eigenanteil
Der zu zahlende Eigenanteil muss von Ihnen selbst oder von einer anderen privaten Person bezahlt werden. Er darf nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. - Rechnung
Die Rechnung muss auf Ihren Namen ausgestellt sein und muss sowohl Ihren Eigenanteil als auch die gesamten Veranstaltungsgebühren ausweisen. - Unterschrift
Die Bestätigung über Ihre Teilnahme muss von Ihnen für die Erstattung des Prämiengutscheins an den Weiterbildungsanbieter unterschrieben werden.
Achtung:
In den Ländern Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein existieren Landesprogramme, die unmittelbar an die Bildungsprämie anschließen. Die Landesprogramme fördern teurere Weiterbildungen. Deshalb dürfen die Veranstaltungsgebühren von Weiterbildungen, die in diesen Ländern durchgeführt werden, nicht höher als 1.000 Euro (inkl. MwSt.) liegen, um den Prämiengutschein abrechnen zu können.