Das Versicherungsunternehmen darf den Abschluss des Vertrages nicht von einer Gesundheitsprüfung abhängig machen. Außerdem muss es auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichten. Die Versicherer dürfen aber eine Wartezeit von fünf Jahren vereinbaren, in der sie keine Leistungen erbringen müssen. Wird der Versicherte pflegebedürftig, dann müssen müssen die Einstufungen der Versicherung denen der gesetzlichen bzw. der privaten Pflegepflichtversicherung entsprechen.
Etwa 1.500 bis 3.000 Euro kostet ein Platz in einem hessischen Pflegeheim pro Monat. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur einen Teil der Pflegekosten ab. Pflegebedürftige oder deren Angehörige müssen damit rechnen, einen großen Teil der Kosten selbst zu tragen. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig privat vorzusorgen. Die geförderte Pflegezusatzversicherung ist eine Möglichkeit. Aber lohnt sich so eine Versicherung wirklich? Wir zeigen, worauf Sie beim Abschluss achten sollten, und erläutern die Vor- und Nachteile von geförderten und ungeförderten Verträgen.
Staatlicher Zuschuss zur Pflegezusatzversicherung
Immer weniger Menschen können sich die Kosten einer guten Pflege leisten. Die 1995 eingeführte gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten. Seit Anfang 2013 gibt es Zuschüsse vom der Staat beim Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung – auch Pflege-Bahr genannt: fünf Euro pro Monat. Voraussetzung ist, dass diese Pflegezusatzversicherung bestimmten Vorgaben genügt. Die Versicherungsunternehmen bieten als geförderte Pflegezusatzversicherungen überwiegend Pflegetagegeldversicherungen an.
Die Zulage für eine Pflegetagegeldversicherung kann jeder bekommen, der
- mindestens achtzehn Jahre alt ist,
- nach dem 1.1.2013 eine den Vorgaben genügende private Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen hat,
- mindestens zehn Euro monatlich für diese Versicherung zahlt,
- über seine gesetzliche oder private Krankenversicherung pflegepflichtversichert ist,
- nicht bereits als pflegebedürftig eingestuft worden ist.
Leistungen der Pflegezusatzversicherung
Die Versicherung muss vorsehen, dass Geldleistungen bei jedem Pflegegrad (Grad 1 bis 5) gezahlt werden. Diese müssen monatlich
- bei Pflegegrad 1 mindestens 60 Euro,
- bei Pflegegrad 2 mindestens 120 Euro,
- bei Pflegegrad 3 mindestens 180 Euro,
- bei Pflegegrad 4 mindestens 240 Euro
- und bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro betragen.
Die Leistungen aus der geförderten Pflegetagegeldversicherung dürfen nicht über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung hinausgehen – also zum Beispiel 2005 Euro im Monat bei Pflegegrad 5. Höhere Leistungen als diese darf der förderfähige Tarif nicht vorsehen. Lediglich eine Dynamisierung der Leistungen bis zu Höhe der allgemeinen Inflationsrate kann vereinbart werden, so dass die Leistungen regelmäßig angepasst werden.
Leistungsanpassung
Im Vertrag sollte vereinbart sein, dass die Leistungen des Versicherers während der Laufzeit angehoben werden. Anderenfalls verliert der Vertrag durch die Inflation an Wert, die Finanzierungslücke wird unter Umständen nur unwesentlich verkleinert.
Beitragsentwicklung
Mit Beitragssteigerungen müssen Sie grundsätzlich bei allen Verträgen rechnen. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen e.V. hat in seinen Musterbedingungen vorgesehen, dass der Versicherer regelmäßig seine Tarifkalkulation hinsichtlich Veränderungen bei der Pflegedauer, der Häufigkeit von Pflegefällen oder aufgrund steigender Lebenserwartung überprüft. Kommt es bei diesen Gegenüberstellungen zu einer Abweichung von mehr als fünf Prozent, können die Beiträge nach Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders angepasst werden.
Wichtig zum Thema Beitragsentwicklung:
- Mit diesen zu erwartenden Beitragssteigerungen sind keine Leistungssteigerungen verbunden.
- Da es in zulagengeförderten Tarifen keine Gesundheitsprüfung gibt und auch Menschen mit Vorerkrankungen und jeden Alters aufgenommen werden müssen, sind die Prognosen für die notwendigen zukünftigen Beitragsanpassungen ungünstiger als bei herkömmlichen Tarifen. Man muss davon ausgehen, dass die relativ geringe Zulage von 60 Euro pro Jahr diesen Nachteil bei der zu erwartenden Beitragssteigerung nicht ausgleichen kann.
- Empfehlenswert sind Verträge, die eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall vorsehen. Das bedeutet, dass man, wenn man als Pflegebedürftiger Leistungen aus der Versicherung bezieht, keine Beiträge mehr zu zahlen hat. Geförderte Verträge sehen allerdings regelmäßig keine Beitragsbefreiung vor.
Sie sollten Versicherungsverträge im Einzelfall genau prüfen: Sowohl geförderte als auch ungeförderte Versicherungen für Pflegetagegeld sind Risikoversicherungen. Wenn Sie den Vertrag kündigen, werden die Beiträge nicht erstattet.
Ungeförderte Pflegezusatzversicherung
Schon lange auf dem Markt sind private Pflegerentenversicherungen und Pflegetagegeldversicherungen, für die es keine staatlichen Zulagen gibt. Menschen, die keine Vorerkrankungen haben und die sich auf Dauer die Beiträge für eine ungeförderte Pflegezusatzversicherung leisten können, sollten sich auf dem freien, nicht geförderten Markt umsehen.
Vorteile der geförderten Tarife
- Die staatlich geförderten Pflegetagegeldtarife sind in einem Punkt unschlagbar: Der Versicherte muss sich keiner Gesundheitsprüfung unterziehen. Die Versicherer dürfen niemanden über 18 Jahren wegen Krankheit ablehnen, es sei denn, er ist bereits pflegebedürftig. Ein weiteres Plus der geförderten Versicherung ist, dass die Verträge bis zu drei Jahre ruhen können, wenn der Versicherte hilfebedürftig im Sinne der Hartz IV-Gesetze wird. In dieser Zeit muss er keine Beiträge und Zulagen zahlen. Wartezeiten und Fristen werden aber nicht unterbrochen.
- Bei geförderten Pflegetarifen kann der Versicherer auch keine Leistungsausschlüsse festlegen oder Risikozuschläge verlangen.
Nachteile der geförderten Tarife
- Die geförderten Tarife sehen meist eine relativ lange Wartezeit von fünf Jahren vor, bis der Versicherte erstmals Leistungen erhält. Bei den ungeförderten Verträgen verzichten viele Versicherer auf eine Wartezeit oder geben nur eine dreijährige Wartezeit vor.
- Zudem prognostizieren Finanzexperten, dass die Beiträge in geförderten Tarifen schneller steigen als in ungeförderten Tarifen. Denn die ungeförderten werden in der Regel nur nach einer Gesundheitsprüfung abgeschlossen, während geförderte Pflegetagegeldversicherungen niemanden wegen einer Vorerkrankung ausschließen dürfen.
- Viele der heute auf dem Markt befindlichen geförderten Tarife lassen keine ausreichende Absicherung zu. Um förderungsfähig zu sein, muss der Versicherer in Pflegegrad 5 nur eine Leistung von mindestens 600 Euro im Monat zahlen. Das ist zu wenig, um die Lücke zwischen den Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen.
- Wer eine geförderte Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen hat, muss in der Regel auch im Pflegefall die laufenden Beiträge zahlen. Bei den meisten geförderten Tarifen wird damit im Pflegefall die Leistung unterm Strich durch den Versicherungsbeitrag reduziert. Bei vielen ungeförderten Tarifen ist dies nicht der Fall.
- Geförderte Pflegetagegeldversicherungen ohne Leistungsanpassung verlieren an Wert. Denn die Verträge bestehen häufig sehr lange und am Ende wird, bedingt durch die Inflation lediglich eine relativ geringe Leistung ausgezahlt.
Kombination eines geförderten Tarifs mit einem ungeförderten Tarif
Einige Versicherer haben Baukastentarife entwickelt, die sie ihren Kunden anbieten. Der zulagengeförderte Tarif als erster Baustein bietet in vielen Fällen - abhängig vom Eintrittsalter - lediglich die gesetzlichen Mindestleistungen. Jüngeren wird häufig zusätzlich ein Tarif mit höheren Leistungen angeboten. Da große Preisunterschiede bestehen, sollten Sie im Einzelfall vergleichen, ob solch eine Kombination tatsächlich Vorteile bringt.
Diese Verbraucherinformation wurde im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für das Verbraucherportal der Hessischen Landesregierung www.verbraucherfenster.de erstellt.