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Tierschutz, Tierwohl und artgerechte Haltung!?

Stand:
Das Wohl und der Schutz von Nutztieren sind vielen Verbrauchern bei ihrem Fleischkonsum wichtig. Sie möchten wissen, ob es den Tieren in der Aufzucht und bei der Haltung gut geht. Für eine bessere Haltung sind viele auch bereit, mehr für Fleisch und Wurstprodukte zu bezahlen.
Rinder stehen draußen auf einer Wiese.
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Das Wohl und der Schutz von Nutztieren sind vielen Verbrauchern bei ihrem Fleischkonsum wichtig. Sie möchten wissen, ob es den Tieren in der Aufzucht und bei der Haltung gut geht. Für eine bessere Haltung sind viele auch bereit, mehr für Fleisch und Wurstprodukte zu bezahlen. An der Fleischverpackung lässt sich aber kaum feststellen, unter welchen Bedingungen Tiere gehalten worden sind. Stattdessen schmücken sich Händler und Hersteller gerne mit unverbindlichen Labeln und Werbebotschaften. Das hat ein Marktcheck der Verbraucherzentralen bei 17 Handelsketten ergeben.

Auf dem Markt existieren für Kunden einige Siegel, die eine verbesserte Tierhaltung signalisieren, jedoch in ihren Kriterien stark voneinander abweichen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat angekündigt, die seit Langem geplante staatliche Tierwohlkennzeichnung zügig auf den Weg zu bringen. Dennoch wird sie nicht vor dem Jahr 2020 auf Fleischpackungen zu finden sein. Bis dahin können Verbraucher Kauf und Konsum lediglich an den bislang uneinheitlichen Siegeln orientieren.

Was steckt hinter den Begriffen?

Tierschutz

Als Grundsatz ist im Tierschutzgesetz festgelegt: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen". Tierschutz umfasst alle Aktivitäten von Menschen, die Tieren ein artgerechtes Leben ohne Leiden, Schmerzen, Schäden und unnötige Beeinträchtigungen ermöglichen. Die gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz von Tieren umfassen dementsprechend Vorschriften zur Zucht, Tierhaltung, Schlachtung und zu Eingriffen am Tier wie zum Beispiel das Kürzen von Schwänzen bei Ferkeln oder das Enthornen der Rinder. Der Begriff "Tierschutz" ist über das Tierschutzgesetz hinaus auch in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgelegt. Die detaillierten Vorschriften gelten jedoch nicht für alle Tierarten. Beispielsweise gibt es keine genaueren Vorschriften für Mastrinder, Milchkühe und Puten.

Die gesetzlichen Vorgaben sollten für jeden Tierhaltungsbetrieb selbstverständlich sein - gleich, ob das erzeugte Fleisch mit Begriffen wie "tierschutzgerecht" beworben wird oder nicht.

Tierwohl / artgerechte Haltung

Die Begriffe "Tierwohl" und "artgerechte Haltung" bezeichnen eine Tierhaltung, die sich an den biologischen Merkmalen und Bedürfnissen der jeweiligen Tierart orientiert. Die Kriterien umfassen Gesundheit, natürliche Verhaltensweisen sowie Wohlbefinden des einzelnen Tieres. Strittig in der Fachwelt ist, ob die gesetzlich vorgegebenen Haltungskriterien (Platzangebot, Stallklima usw.) des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ausreichen, um das Wohl von Tieren zu garantieren.

Für die Begriffe "Tierwohl" und "artgerechte Haltung" existiert keine geschützte Definition: Jede Form der Tierhaltung kann als "artgerechte Haltung" bezeichnet und die Fleischprodukte dürfen mit dem Attribut "Tierwohl" versehen werden, sofern der damit werbende Betrieb nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstößt. Die unklare Begrifflichkeit führt dazu, dass viele Anbieter ihre Fleischprodukte als art- und tierwohlgerechte Waren präsentieren, obwohl sie keine besonderen Anforderungen an die Tierhaltung stellen.

Tierhaltungsstandards und ausgewählte Siegel für extensive Tierhaltung

In der öffentlichen Berichterstattung, im Lebensmitteleinzelhandel und in Werbeflyern finden die Informationen zu unterschiedlichen Qualitätssiegeln rund ums Tierwohl bei Fleischprodukten inzwischen eine breite Beachtung. Verbraucherinnen und Verbraucher sind jedoch vielfach nicht in der Lage, die gesicherten Erkenntnisse und Knackpunkte bei diesem komplexen Thema zu erkennen und für sich zu bewerten. Eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) anlässlich der Internationalen Grünen Woche (IGW) im Jahr 2016 spiegelt die Unsicherheit der Verbraucher: 44,7 Prozent der Befragten  wussten laut Umfrage nicht, woran sie  Fleisch aus artgerechter Tierhaltung erkennen können. Die Umfrage zeigt auch, dass es kein Label am Markt gibt, das für die Mehrzahl der Verbraucher eine hinreichende Orientierung gibt.

Gesetzlicher Standard (konventionelles Fleisch)

Der gesetzliche Standard definiert Mindestanforderungen für die Haltungsbedingungen der verschiedenen Tierarten in der Landwirtschaft, die von allen Betrieben eingehalten werden müssen. Dessen Grundlagen sind im Tierschutzgesetz sowie in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verankert. Ob der gesetzliche Mindeststandard ausreicht, um das Wohl von Tieren sicherzustellen, wird kontrovers diskutiert.

Häufig ist auf Fleisch- und Wurstpackungen das blaue "QS"-Zeichen zu finden. Dieses Siegel steht für eine Stufen übergreifende Qualitätssicherung und Kontrolle und soll dazu führen, dass die gesetzlichen Vorgaben besser eingehalten werden. Da die QS-Standards nur wenig mehr als die gesetzlichen Mindestanforderungen absichern, ist das QS-Siegel eher als Prüfzeichen und nicht als Qualitätssiegel zu bewerten. "QS" ist inzwischen der Marktstandard: Im Jahr 2018 stammten 95 Prozent des deutschen Schweine- und Geflügelfleisches und circa 90 Prozent des Rindfleisches aus QS-zertifizierten Betrieben.

Brancheninitiative Tierwohl

Die "Initiative Tierwohl" ist ein branchenübergreifendes Bündnis von Verbänden und Unternehmen der Land- und Fleischwirtschaft sowie des Lebensmitteleinzelhandels. Die teilnehmenden Landwirte erhalten für Ihre Tierwohlmaßnahmen "Tierwohlentgelte" als Ausgleich für ihre Mehrkosten. Das Geld stammt aus einem Fonds, der vom Einzelhandel gespeist wird, der für jedes verkaufte Kilo Schweine- und Geflügelfleisch und -wurst 6,25 Cent einzahlt. Über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus erhalten Mastschweine  zehn Prozent mehr Platz im Stall und zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial. Darüber hinaus können Schweinehalter  weitere Kriterien  aus einer vorgegebenen Liste erfüllen (wie zum Beispiel zwanzig Prozent mehr Platz oder ständiger Zugang zu Raufutter). In der Geflügelhaltung bekommen  die Hähnchen und Puten ebenfalls  etwas mehr Platz eingeräumt  und erhalten  zusätzliches Beschäftigungsmaterial.

Fleisch, das mit dem Logo der Initiative Tierwohl versehen ist, muss nicht immer aus einem Betrieb stammen, der der Initiative Tierwohl angeschlossen ist. Lediglich bei unverarbeitetem Geflügelfleisch garantiert die Initiative Tierwohl seit April 2018, dass das Produkt tatsächlich von einem teilnehmenden Betrieb stammt. Beim Schweinefleisch ist das bisher nicht der Fall. Das Bundeskartellamt hat die Initiative Tierwohl aufgefordert, bis zum Jahr 2021 ein Label zu schaffen, das Verbraucher informiert, ob das gekennzeichnete Fleisch nach Tierwohlkriterien produziert wurde und welche Verbesserungen für die Tiere das tatsächlich sind.

Gesetzlicher Standard für Biofleisch

Bio-Siegel der EUDie EU-Verordnung für den ökologischen Landbau enthält strengere Tierhaltungsstandards als der übliche gesetzliche Rahmen (Auslauf im Freien, mehr Platz und Strohhaltung im Stall). Die deutschen Bioverbände wie zum Beispiel Bioland, Naturland, Demeter, Biokreis oder Biopark haben sich zum Teil darüber hinaus gehende Kriterien gegeben.

Ausgewählte Siegel für extensive Tierhaltung

Die nachfolgend abgebildeten Siegel stehen für eine "extensive" Tierhaltung, d.h. eine langsamere Aufzucht mit mehr Platz für die Tiere. Die Kriterien sind dabei deutlich strenger als der gesetzliche Mindeststandard. Das bedeutet höhere Kosten für die Tierhalter und damit auch höhere Preise, die von Verbrauchern für diese Fleischprodukte zu zahlen sind.

Logo NeulandNeuland-Fleisch

Die Tierhaltung nach Neuland-Kriterien umfasst unter anderem Auslauf ins Freie, Strohhaltung, viel Tageslicht im Stall und das Füttern mit heimischen Futtermitteln. Der Neuland-Verein bezeichnet seine Tierhaltung zu Recht als "besonders tiergerecht und umweltschonend". Neuland-Fleisch wird bislang nur in wenigen Fleischerfachgeschäften, in einigen Hofläden, auf wenigen Wochenmärkten, in einzelnen Lebensmittelgeschäften sowie im Online-Shop von Neuland angeboten.

Nature & Respect (Freilandhaltung) und Label Rouge (aus bäuerlichen Freilandhaltung)

Logo Nature et Respect

Unter den beiden Labeln "Nature & Respect" und "Label Rouge" wird Geflügelfleisch aus Frankreich angeboten. Die beiden Programme erfüllen die Anforderungen der EU-Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch für die dort definierten extensiven Haltungsformen "Freilandhaltung" bzw. "Bäuerliche Freilandhaltung". Damit garantieren die Programme eine langsamere und damit schonendere Aufzucht mit einer getreidebetonten Fütterung und mehr Platz im Stall sowie Auslauf im Freien.

Label Rouge

Die Geflügelfleisch-Produkte sind in gut sortierten Supermärkten und Fachgeschäften erhältlich.

Für Mehr Tierschutz

Logo Für mehr TierschutzDas Tierschutzlabel "Für Mehr Tierschutz" des Deutschen Tierschutzbundes ist in zwei Varianten erhältlich: Einstiegsstufe und Premiumstufe. Der Deutsche Tierschutzbund erteilt sein Label für Hähnchenfleisch zurzeit nur als Einstiegsstufe, für Schweinefleisch werden beide Stufen – Einstiegs- und Premiumstufe – vergeben. Der Tierschutz der Einstiegsstufe geht deutlich über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus. Das Angebot der Premiumstufe ist hingegen durch ein noch höheres Tierschutzniveau gekennzeichnet.

In Zukunft: eine staatliche Tierwohlkennzeichnung

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat angekündigt, die seit Langem geplante staatliche Tierwohlkennzeichnung zügig auf den Weg zu bringen. Die ersten mit diesem staatlichen Siegel versehenen Produkte werden jedoch frühestens im Jahr 2020 in den Handel kommen. Die Verbraucherzentralen erwarten, dass die Kriterien für die staatliche Tierwohlkennzeichnung deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen und tierbezogene Gesundheitskriterien beinhalten, um Verbrauchern Orientierung und Verlässlichkeit beim Einkauf von Fleisch aus besserer Tierhaltung zu geben.

Die langjährige Forderung der Verbraucherzentralen nach einem verbindlichen Tierschutzsiegel wird mit dem staatlichen Tierwohlkennzeichen leider nicht erfüllt. Dieses soll für die Fleischwirtschaft freiwillig sein.