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Schieds- und Schlichtungsstellen

Stand:
Schiedsstellen, Ombudsleuten oder Schlichtungsstellen können eine gute Alternative zu gerichtlichen Auseinandersetzungen sein. Wir haben die wichtigsten Schieds- und Schlichtungsstellen in Hessen zusammengestellt.

Streitigkeiten vor Gericht sind oft mit erheblichen Kosten und Risiken verbunden, eine abschließende Klärung kann mehrere Monate oder Jahre dauern. Eine gute Alternative kann die außergerichtliche Streitschlichtung bei Schiedsstellen, Ombudsleuten oder Schlichtungsstellen sein. Manchmal ist sie sogar notwendig, bevor man sich an ein Amtsgericht wenden kann. Wir zeigen, in welchen Fällen Sie eine Schiedsstelle aufsuchen können und worauf Sie achten sollten. Die wichtigsten Schiedsstellen in Hessen und bundesweit haben wir in einem Dokument zusammengestellt.

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Außergerichtliche Streitlösung: bewährt, aber nicht immer bindend

Schiedsstellen oder Ombudsstellen gibt es in Deutschland bereits seit dem 19. Jahrhundert. Sie sind bewährt, wurden über die Jahre ausgebaut und haben sich thematisch spezialisiert. Schiedsstellen sollen eine kostengünstige, zügige außergerichtliche Einigung der streitenden Parteien herbeiführen. Kommt keine Einigung zustande, kann man sich in den meisten Fällen immer noch an die Gerichte wenden. Nur bei wenigen Schiedsstellen ist der Schiedsspruch bindend und der Zugang zu den Gerichten damit versperrt – zum Beispiel bei den Ombudsleuten der privaten Banken, wenn der Streitwert nicht höher als 5.000 Euro ist.

Zwingend erforderlich ist die Einschaltung von Schiedsstellen bei einigen nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten sowie in einigen Strafverfahren. In bestimmten Fällen kann man erst dann ein Gericht einschalten, wenn man zuvor eine außergerichtliche Schlichtung über eines der Hessischen Schiedsämter versucht hat.

Meist ist die Einschaltung einer Schieds- oder Schlichtungsstelle freiwillig. Entweder haben zwei Vertragsparteien das so vereinbart, oder es gibt andere Gründe, warum sie sich dafür entscheiden: zum Beispiel geringere Kosten oder die Hoffnung auf eine zügigere Entscheidung.

Wer ein außergerichtliches Schiedsverfahren erwägt, sollte sich vorab informieren über

  • den Verfahrensablauf und die Bindungswirkung des Schiedsspruchs bzw. die Möglichkeit, im Anschluss noch ein gerichtliches Urteil zu erwirken,
  • die Kosten der jeweiligen Schieds- oder Schlichtungsstellen,
  • die Besetzung der Schiedsstelle günstig ist eine ausgewogene Besetzung mit Vertretern der Verbraucherverbände und der Gegenseite.

Hessische Schiedsämter

In einigen zivilrechtlichen Streitigkeiten kann eine Klage bei dem zuständigen Gericht erst erhoben werden, wenn man sich nicht außergerichtlich einigen konnte. Das gilt aber nur, wenn beide Parteien in Hessen wohnen oder ihren Sitz bzw. eine Niederlassung in Hessen haben.

In folgenden Fällen ist das außergerichtliche Schlichtungsverfahren obligatorisch:

  • Bei nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), beispielsweise bei einen Überwuchs von Bäumen, bei Hinüberfallen von Früchten oder beim Umgang mit Grenzbäumen (Einwirkungen auf Grundstücke, sofern diese nicht von einem Gewerbebetrieb ausgehen)
  • bei Ansprüchen aus dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz, soweit es nicht um Einwirkungen eines Gewerbebetriebs geht,
  • bei Ansprüchen aus einer Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse und Rundfunk begangen worden ist.

Im Strafverfahren werden die Schiedsämter bei leichteren Straftaten tätig, so zum Beispiel bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Verletzung des Briefgeheimnisses. Lehnt die Staatsanwaltschaft eine Anklage von Amts wegen ab, ist eine Privatklage nur möglich, wenn zuvor ein Sühneversuch vor einem Schiedsamt gescheitert ist.

In jeder hessischen Gemeinde gibt es ein oder mehrere Schiedsämter. Anschrift und Telefonnummer des Schiedsamtes können Sie bei der Gemeindeverwaltung oder beim Amtsgericht erfragen. Zuständig ist immer das Schiedsamt, in dessen Bezirk die Gegenpartei wohnt. Aus den Vergleichen oder anderweitigen Einigungen, die vor dem Schiedsamt geschlossenen werden, kann unter Beteiligung des Amtsgerichts auch die Zwangsvollstreckung dieser Einigungen betrieben werden.

Für die Tätigkeit des Schiedsamts wird eine geringe Gebühr erhoben, die im Einzelfall ermäßigt sein oder ganz entfallen kann. Wer die Tätigkeit des Schiedsamtes beantragt, ist zunächst verpflichtet, die Kosten zu tragen. Bei Antragstellung ist ein angemessener Kostenvorschuss – etwa 60 Euro – zu zahlen.

Schiedsstellen von Verbänden und Institutionen

Viele Unternehmensverbände oder andere Institutionen haben Schieds- oder Schlichtungsstellen eingerichtet. Deren Einbeziehung ist immer freiwillig.
Wir haben für Sie Schieds- und Schlichtungsstellen zu Finanzen, Versicherungen, Handwerk, Gesundheit, Telekommunikation, Internet und weiteren Themen zusammengestellt (Download siehe rechte Randspalte - ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

Diese Verbraucherinformation wurde im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für das Verbraucherportal der hessischen Landesregierung www.verbraucherfenster.de erstellt.

Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

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