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Einspruch gegen Telefonrechnung: mit unseren interaktiven Briefvorlagen

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Reagieren Sie auf eine falsche Telefon- oder Handyrechnung und erstellen Sie das passende Schreiben: mit nur wenigen Klicks und kostenlos.
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Hier finden Sie das passende Schreiben, falls auf Ihrer Telefon- oder Handyrechnung unberechtigte Posten auftauchen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie für Dinge zahlen sollen, die Sie nicht auf Mobilfunkrechnung gekauft haben.

Am sichersten ist es, wenn Sie den fertigen Brief als Einschreiben verschicken, um im Streitfall einen Beleg zu haben.

Wir bieten verschiedene Schreiben. Wählen Sie aus, welches zu Ihrer Situation genau passt. Achtung, Sie sollten das Schreiben innerhalb von acht Wochen nach Erhalt der Rechnung abschicken!

Fordern Sie einen Entgeltnachweis und lassen Sie sich Rechnungsposten erklären
Wenn Sie unsicher sind, worauf sich einzelne Posten der Telefonrechnung beziehen, können Sie hiermit einen Entgeltnachweis anfordern. Auf diesen können Sie bestehen, auch wenn Sie auf einen Einzelverbindungsnachweis verzichtet haben.
-> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

 Legen Sie beim Anbieter Einspruch gegen die Rechnung ein
Wenn Ihre Telefonrechnung Posten aufweist, die Sie nicht nachvollziehen können, sollten Sie der Rechnung am besten innerhalb von acht Wochen nach Erhalt widersprechen. Das passende Schreiben können Sie sich hier generieren.
-> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

 Wiederholen Sie Ihren Einspruch
Wenn Sie gegen die Telefonrechnung bereits bei Ihrem Telefonanbieter Einspruch eingelegt haben und noch immer vergeblich auf die Erstattung des bereits eingezogenen Betrags warten, dann können Sie sich hiermit noch einmal an das Unternehmen wenden.
-> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

Hintergründe, wann diese Musterschreiben helfen und was eventuell noch zu beachten ist, lesen Sie hier:

Brief im Briefkasten

Alle Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Haben Sie Ärger mit einem Anbieter, wollen Sie einen Vertrag kündigen oder Ihr Geld zurück? Unsere Musterbriefe helfen bei verschiedenen Themen.

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Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.