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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand:
Die Verbraucherzentralen bemühen sich, ihre Web-Angebote im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen barrierefrei zu machen.
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Die Verbraucherzentrale Hessen ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Hessischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für die Website verbraucherzentrale-hessen.de

Barrierefreie Inhalte

  • Aussagekräftige Seitentitel vermitteln direkt am Anfang den Inhalt einer aufgerufenen Seite.
  • Bei der Bedienung der Seiten mittels einer Tastatur besteht nicht die Gefahr in eine Tastaturfalle zu geraten.
  • Auf Schriftgrafiken wird verzichtet.
  • Bewegte Inhalte sind jederzeit abschaltbar.
  • Navigationselemente und Bezeichnungen sind konsistent gehalten.
  • Es findet keine unerwartete Kontextänderung bei Änderung des Fokus oder bei Eingaben statt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten an einer kontinuierlichen Verbesserung der Zugänglichkeit der genannten Websites. Aktuell sind einige Teilbereiche der Angebote noch nicht barrierefrei zugänglich. Das betrifft beispielsweise die noch nicht vollständig verfügbare Tastatursteuerung, die Überschriftenhierarchien, einige Farb-Konstellationen, die noch nicht ausreichend kontrastreich sind, sowie die noch fehlenden Hinweise in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.

PDF-Dokumente, die als Download angeboten werden, sind mitunter noch nicht barrierefrei. Die Überarbeitung der vielen hundert Dokumente dieser Art wird Zeit in Anspruch nehmen.

Inhalte von Dritten, auf die verwiesen wird, sind eventuell nicht barrierefrei. Auf sie kann seitens der Verbraucherzentrale kein Einfluss genommen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 mithilfe einer Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Hinweise auf eine Barriere auf den oben genannten Websites nimmt die Verbraucherzentrale Hessen unter https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/kontakt-he entgegen.

Durchsetzungsverfahren

Sollte Ihre Kontaktaufnahme nicht erfolgreich sein oder Sie keine zufrieden stellenden Informationen erhalten haben, können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beim Regierungspräsidium in Gießen wenden. Sie erreichen die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle unter https://soziales.hessen.de/ueber-uns/beauftragte-fuer-barrierefreie-it/aufgaben-der-landesbeauftragten-fuer-barrierefreie-it

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