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Stellenangebote bei der Verbraucherzentrale Hessen

Stand:
Es gibt viele gute Gründe, bei der Verbraucherzentrale zu arbeiten
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Kommen Sie zu uns!

Sie wollen richtig spannende Themen, ein familienfreundliches Arbeitsumfeld und das gute Gefühl, Sinnvolles zu tun? Dann sind Sie bei uns richtig!

Unser täglich Brot? Wir beraten Menschen, die unsere Unterstützung benötigen: Weil sie Fragen zu Verträgen haben, ihre Altersvorsorge planen möchten oder Ärger mit unseriösen Anbietern haben. Wir informieren. Wie sprechen mit der Politik, damit Gesetzeslücken geschlossen werden. Und wir sind rechtlich gegen die schwarzen Schafe am Markt aktiv.

Sie finden, das klingt gut? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Mehr über unsere Arbeit erfahren Sie hier: Wer wir sind.   

 

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.