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Korn und Kredit - Geschichte des Verbraucherschutzes

Stand:
Wenn der Sturm das Korn niederwirft oder die Pandemie den Job kostet – in der Krise muss sich Verbraucherschutz bewähren. Wir blicken heute auf Parallelen im Verbraucherschutz und landen bei Sülze, den ältesten Gesetzen der Welt und einigen jungen.

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Auch wenn wir das zwischenzeitlich vergessen: Sogar die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in den höchsten Staatsämtern laufen manchmal mit dem Einkaufswagen durch den Supermarkt und kaufen Wein oder Klopapier. Oder sie fahren in den Urlaub.

Wir sind alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Und wir alle haben Rechte. Rechte, die sich immer wieder verändert und weiterentwickelt haben. Aber der Kern des Verbraucherschutzes blieb unverändert: Schutz der Schwächeren. Das galt für eine Norm im Codex Hammurabi, das gilt aber auch für eilig in einer Pandemie gestrickte Ausnahmeregeln für Verbraucherdarlehen.


Hier könnt ihr die Podcastfolge hören:


 

Shownotes - Hier gibt es noch mehr Informationen zum Thema

 

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.