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Korn und Kredit - Geschichte des Verbraucherschutzes

Stand:
Wenn der Sturm das Korn niederwirft oder die Pandemie den Job kostet – in der Krise muss sich Verbraucherschutz bewähren. Wir blicken heute auf Parallelen im Verbraucherschutz und landen bei Sülze, den ältesten Gesetzen der Welt und einigen jungen.

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Auch wenn wir das zwischenzeitlich vergessen: Sogar die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in den höchsten Staatsämtern laufen manchmal mit dem Einkaufswagen durch den Supermarkt und kaufen Wein oder Klopapier. Oder sie fahren in den Urlaub.

Wir sind alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Und wir alle haben Rechte. Rechte, die sich immer wieder verändert und weiterentwickelt haben. Aber der Kern des Verbraucherschutzes blieb unverändert: Schutz der Schwächeren. Das galt für eine Norm im Codex Hammurabi, das gilt aber auch für eilig in einer Pandemie gestrickte Ausnahmeregeln für Verbraucherdarlehen.


Hier könnt ihr die Podcastfolge hören:


 

Shownotes - Hier gibt es noch mehr Informationen zum Thema

 

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.