Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Von Schokobrötchen und Pizzaresten – die Vorkasse und ihre Gefahren

Stand:
Das Internet ist Vorkasse-Land. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das risikoreich. Gerade Vorkasse-Überweisungen sind fast nie eine gute Idee. Dafür ist die SEPA-Lastschrift viel besser als ihr Ruf. Heute spricht Kai über Geld und wie ihr es guten Gewissens aus der Hand gebt.
Off

Im Grunde haben wir uns daran gewöhnt. Ware aus dem Internet gibt es erst, nachdem ihr sie bezahlt habt. Der Gesetzgeber hatte sich das früher mal anders gedacht. Im Regelfall sollen Ware und Geld gleichzeitig übergeben werden. "Zug um Zug", nennen die Juristinnen und Juristen das. Das ist bei Versandkäufen natürlich nicht ganz einfach. Also entwickelte sich schleichend das, was ihr alle kennt: „Erstmal bitte Geld her.“ Das ist im Interesse der Unternehmen. Und findet natürlich längst nicht nur im Netz statt.

Als Verbraucherinnen und Verbraucher tragt ihr dabei gleich mehrere Risiken. Ihr gebt einerseits euer wichtigstes Druckmittel aus der Hand. Gewährleistungs- oder Widerrufsrechte sind deshalb viel schwerer durchzusetzen. Hättet ihr noch euer Geld in der Hand, wäre das eine wirksame Motivation für euer Gegenüber, etwa die defekte Ware schnell zu reparieren.

Andererseits drohen auch Insolvenzen. Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, müsst ihr normalerweise auf den Großteil eures Geldes verzichten. Im Insolvenzverfahren stehen Verbraucherinnen und Verbraucher weit hinten in der Schlange – da bleiben oft nur wenige Prozent eurer ursprünglichen Forderung übrig.

Während Corona nutzten Unternehmen eure Zahlungen sogar als billige Kredite. Airlines hatten es überhaupt nicht eilig, eure Vorkasse-Zahlungen zu erstatten, nachdem euer Flug ausfallen musste. Die langsamsten Fluggesellschaften brauchten nach einer Untersuchung von flightright durchschnittlich mehr als 160 Tage für die Rücküberweisung. In der Fluggastrechteverordnung ist eine Erstattung nach 7 Tagen vorgeschrieben.

Eine ganze Reihe von Betrügereien wäre übrigens ohne die Vorkasse-Überweisung gar nicht möglich. Der Fakeshop kassiert und macht sich mit dem Geld aus dem Staub. Das wäre viel komplizierter, wenn eure Zahlung wenigstens abgesichert wäre. Bei Paypal gibt es zum Beispiel den so genannten Käuferschutz, bei Kreditkarten-Zahlung das so genannte Chargeback-Verfahren. Beides sind keine Garantien, dass immer alles funktioniert. Aber sie sichern euch jedenfalls gegen viele kriminelle Dinge ab.

Am besten zahlt ihr aber eigentlich per Rechnung – hinterher, nachdem ihr alles prüfen konntet. Auch die SEPA-Lastschrift ist ziemlich gut. Dort könnt ihr 8 Wochen lang Abbuchungen rückgängig machen, wenn es ein Problem gab.

Shownotes - Hier gibt es noch mehr Informationen zum Thema

  


Logo des Podcasts "recht auf audio"

 

Mehr Folgen hören? Die gibt es hier auf unserer Übersichtsseite

 


 

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.