Die Verbraucherzentrale warnt, die Verbraucherzentrale mahnt ab. Immer im Interesse möglichst vieler Verbraucherinnen und Verbraucher. Heute sprechen wir über die unterschiedlichen rechtlichen Aspekte unserer Arbeit. Unsere Referendarin ist zu Gast, sie hat Beispiele für unsere Arbeit im Gepäck.
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Ein Fall für die Rechtsabteilung
Die Geschichte einer Pressemeldung fängt meist ähnlich an. Am Anfang flattern die E-Mails ins Postfach.
„Ich schreibe Ihnen, um mich zu beschweren.“ „Das halte ich für Abzocke!“ „Kann die Verbraucherzentrale sich dem annehmen?“
Im Service-Bereich denken sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: „Das klingt nach einem Fall für die Rechtsabteilung.“ Dann landen die Mails bei uns in der Rechtsabteilung und wir fangen an zu prüfen. Das Resultat ist zum Beispiel eine Pressemitteilung wie diese: „Airlines lassen Reisende im Regen stehen.“
Wir verschicken die Meldung an Pressekontakte. Wenn das Thema für die Presse interessant klingt, werden daraus Texte, Radio- und TV-Beiträge. Dass wir der Luftfahrtbranche „systematischen Rechtsbruch“ vorwarfen, weil Reisende das Geld für ihre ausgefallenen Flüge nicht zurückerhalten, wurde oft zitiert. Es traf einen Nerv. Denn viele sind verärgert mit Unternehmen, die sich einerseits um Staatshilfe bemühen, andererseits nicht ans Telefon gehen, wenn man sie anrufen möchte. Wenn unsere Meldung dazu beiträgt, die Rückzahlungen zu beschleunigen, haben wir unseren Job gemacht.
Wir informieren, wir warnen, wir klagen
Unser Job besteht darin, eure Interessen wahrzunehmen. Wir liefern Informationen. Wir mahnen ab, wenn ein Online-Shop für Gaming-Zubehör keine Widerrufsbelehrung oder zu strenge AGB hat. Denn: Auch AGB müssen sich an Gesetze halten, und immer wieder benachteiligen einzelne Klauseln uns Verbraucherinnen und Verbraucher zu sehr.
Manchmal müssen wir sogar vor Gericht ziehen. Auch, wenn das selbst bei einem einzigen Tee jahrelang dauern kann. Viele Aufgaben für einen Verband wie die Verbraucherzentrale Hessen. Wenn ihr möchtet, könnt ihr euren Teil beitragen für einen fairen Wettbewerb, in dem Verbraucherrechte geachtet werden. Schickt uns dazu weiterhin eure Beschwerden, am liebsten mit aussagekräftigen Screenshots.
Hier könnt ihr die Podcastfolge hören:
Manchmal müssen wir sogar vor Gericht ziehen. Auch, wenn das selbst bei einem einzigen Tee jahrelang dauern kann. Viele Aufgaben für einen Verband wie die Verbraucherzentrale Hessen. Wenn ihr möchtet, könnt ihr euren Teil beitragen für einen fairen Wettbewerb, in dem Verbraucherrechte geachtet werden. Schickt uns dazu weiterhin eure Beschwerden, am liebsten mit aussagekräftigen Screenshots.
Shownotes - Hier gibt es noch mehr Informationen zum Thema
Die Pressemitteilung zu Flugpreiserstattungen [online nicht mehr verfügbar]
Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen
Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.