Die Verbraucherzentrale warnt, die Verbraucherzentrale mahnt ab. Immer im Interesse möglichst vieler Verbraucherinnen und Verbraucher. Heute sprechen wir über die unterschiedlichen rechtlichen Aspekte unserer Arbeit. Unsere Referendarin ist zu Gast, sie hat Beispiele für unsere Arbeit im Gepäck.
Off
Ein Fall für die Rechtsabteilung
Die Geschichte einer Pressemeldung fängt meist ähnlich an. Am Anfang flattern die E-Mails ins Postfach.
„Ich schreibe Ihnen, um mich zu beschweren.“ „Das halte ich für Abzocke!“ „Kann die Verbraucherzentrale sich dem annehmen?“
Im Service-Bereich denken sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: „Das klingt nach einem Fall für die Rechtsabteilung.“ Dann landen die Mails bei uns in der Rechtsabteilung und wir fangen an zu prüfen. Das Resultat ist zum Beispiel eine Pressemitteilung wie diese: „Airlines lassen Reisende im Regen stehen.“
Wir verschicken die Meldung an Pressekontakte. Wenn das Thema für die Presse interessant klingt, werden daraus Texte, Radio- und TV-Beiträge. Dass wir der Luftfahrtbranche „systematischen Rechtsbruch“ vorwarfen, weil Reisende das Geld für ihre ausgefallenen Flüge nicht zurückerhalten, wurde oft zitiert. Es traf einen Nerv. Denn viele sind verärgert mit Unternehmen, die sich einerseits um Staatshilfe bemühen, andererseits nicht ans Telefon gehen, wenn man sie anrufen möchte. Wenn unsere Meldung dazu beiträgt, die Rückzahlungen zu beschleunigen, haben wir unseren Job gemacht.
Wir informieren, wir warnen, wir klagen
Unser Job besteht darin, eure Interessen wahrzunehmen. Wir liefern Informationen. Wir mahnen ab, wenn ein Online-Shop für Gaming-Zubehör keine Widerrufsbelehrung oder zu strenge AGB hat. Denn: Auch AGB müssen sich an Gesetze halten, und immer wieder benachteiligen einzelne Klauseln uns Verbraucherinnen und Verbraucher zu sehr.
Manchmal müssen wir sogar vor Gericht ziehen. Auch, wenn das selbst bei einem einzigen Tee jahrelang dauern kann. Viele Aufgaben für einen Verband wie die Verbraucherzentrale Hessen. Wenn ihr möchtet, könnt ihr euren Teil beitragen für einen fairen Wettbewerb, in dem Verbraucherrechte geachtet werden. Schickt uns dazu weiterhin eure Beschwerden, am liebsten mit aussagekräftigen Screenshots.
Hier könnt ihr die Podcastfolge hören:
Manchmal müssen wir sogar vor Gericht ziehen. Auch, wenn das selbst bei einem einzigen Tee jahrelang dauern kann. Viele Aufgaben für einen Verband wie die Verbraucherzentrale Hessen. Wenn ihr möchtet, könnt ihr euren Teil beitragen für einen fairen Wettbewerb, in dem Verbraucherrechte geachtet werden. Schickt uns dazu weiterhin eure Beschwerden, am liebsten mit aussagekräftigen Screenshots.
Shownotes - Hier gibt es noch mehr Informationen zum Thema
Die Pressemitteilung zu Flugpreiserstattungen [online nicht mehr verfügbar]
Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen
Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.