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Was wir eigentlich machen

Stand:
Die Verbraucherzentrale warnt, die Verbraucherzentrale mahnt ab. Immer im Interesse möglichst vieler Verbraucherinnen und Verbraucher. Heute sprechen wir über die unterschiedlichen rechtlichen Aspekte unserer Arbeit. Unsere Referendarin ist zu Gast, sie hat Beispiele für unsere Arbeit im Gepäck.
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Ein Fall für die Rechtsabteilung

Die Geschichte einer Pressemeldung fängt meist ähnlich an. Am Anfang flattern die E-Mails ins Postfach.

„Ich schreibe Ihnen, um mich zu beschweren.“
„Das halte ich für Abzocke!“
„Kann die Verbraucherzentrale sich dem annehmen?“

Im Service-Bereich denken sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: „Das klingt nach einem Fall für die Rechtsabteilung.“ Dann landen die Mails bei uns in der Rechtsabteilung und wir fangen an zu prüfen. Das Resultat ist zum Beispiel eine Pressemitteilung wie diese: „Airlines lassen Reisende im Regen stehen.“

Wir verschicken die Meldung an Pressekontakte. Wenn das Thema für die Presse interessant klingt, werden daraus Texte, Radio- und TV-Beiträge. Dass wir der Luftfahrtbranche „systematischen Rechtsbruch“ vorwarfen, weil Reisende das Geld für ihre ausgefallenen Flüge nicht zurückerhalten, wurde oft zitiert. Es traf einen Nerv. Denn viele sind verärgert mit Unternehmen, die sich einerseits um Staatshilfe bemühen, andererseits nicht ans Telefon gehen, wenn man sie anrufen möchte. Wenn unsere Meldung dazu beiträgt, die Rückzahlungen zu beschleunigen, haben wir unseren Job gemacht.

Wir informieren, wir warnen, wir klagen

Unser Job besteht darin, eure Interessen wahrzunehmen. Wir liefern Informationen. Wir mahnen ab, wenn ein Online-Shop für Gaming-Zubehör keine Widerrufsbelehrung oder zu strenge AGB hat. Denn in Folge 5 haben wir ja bereits besprochen: AGB müssen sich an Gesetze halten und immer wieder benachteiligen einzelne Klauseln uns Verbraucherinnen und Verbraucher zu sehr.

Manchmal müssen wir sogar vor Gericht ziehen. Auch, wenn das selbst bei einem einzigen Tee jahrelang dauern kann. Viele Aufgaben für einen Verband wie die Verbraucherzentrale Hessen. Wenn ihr möchtet, könnt ihr euren Teil beitragen für einen fairen Wettbewerb, in dem Verbraucherrechte geachtet werden. Schickt uns dazu weiterhin eure Beschwerden, am liebsten mit aussagekräftigen Screenshots. 

Shownotes - Hier gibt es noch mehr Informationen zum Thema

Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.