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Viele Verbraucherinnen und Verbraucher informieren uns, wenn Anbieter sich unseriös verhalten. Jede dieser Meldungen ist wichtig, denn häufig nutzen unseriöse Anbieter Gesetzeslücken aus.

Dank dieser Beschwerden können wir uns auf Landes- und Bundesebene für eine Verbesserung des Verbraucherschutzes einsetzen. Wer sich getäuscht, betrogen oder unfair behandelt fühlt, kann hier seinen Ärger loswerden. 

Wenn Sie Beratung in Ihrem individuellen Fall brauchen, helfen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater gerne weiter. Sie erreichen sie entweder telefonisch über unsere Beratungstelefone oder persönlich in unseren Beratungsstellen.

Bitte geben Sie für eventuelle Rückfragen im Rahmen unserer Marktbeobachtung eine Telefonnummer an.
Sie können uns hier gerne den genauen Namen eines Anbieters, Unternehmens oder Produkts nennen.
Bitte laden Sie Dokumente hoch, die zur Bearbeitung Ihres Hinweises hilfreich oder notwendig sind (beispielsweise Verträge, Rechnungen, Zahlungsaufforderungen). Bei Rückfragen kontaktieren wir Sie per E-Mail. Erlaubt sind bis zu 3 Dateien, maximale Gesamtgröße: 10 MB. Erlaubte Dateitypen: JPG, JPEG, PNG, PDF
Maximal 3 Dateien möglich.
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Informationen zur Datenverarbeitung und zu meinen Widerspruchsmöglichkeiten finde ich in den Datenschutzhinweisen unter der Rubrik "Kontaktformulare und E-Mail-Kontakt".

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Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
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Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.