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Zwei Hände, eine streckt den Daumen nach oben, die andere nach unten
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Viele Verbraucherinnen und Verbraucher informieren uns, wenn Anbieter sich unseriös verhalten. Jede dieser Meldungen ist wichtig, denn häufig nutzen unseriöse Anbieter Gesetzeslücken aus.

Dank dieser Beschwerden können wir uns auf Landes- und Bundesebene für eine Verbesserung des Verbraucherschutzes einsetzen. Wer sich getäuscht, betrogen oder unfair behandelt fühlt, kann hier seinen Ärger loswerden. 

Wenn Sie Beratung in Ihrem individuellen Fall brauchen, helfen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater gerne weiter. Sie erreichen sie entweder telefonisch über unsere Beratungstelefone oder persönlich in unseren Beratungsstellen.

Bitte geben Sie für eventuelle Rückfragen im Rahmen unserer Marktbeobachtung eine Telefonnummer an.
Sie können uns hier gerne den genauen Namen eines Anbieters, Unternehmens oder Produkts nennen.
Bitte laden Sie Dokumente hoch, die zur Bearbeitung Ihres Hinweises hilfreich oder notwendig sind (beispielsweise Verträge, Rechnungen, Zahlungsaufforderungen). Bei Rückfragen kontaktieren wir Sie per E-Mail. Erlaubt sind bis zu 3 Dateien, maximale Gesamtgröße: 10 MB. Erlaubte Dateitypen: JPG, JPEG, PNG, PDF
Maximal 3 Dateien möglich.
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Informationen zur Datenverarbeitung und zu meinen Widerspruchsmöglichkeiten finde ich in den Datenschutzhinweisen unter der Rubrik "Kontaktformulare und E-Mail-Kontakt".

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Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.