Das Energieversorgungsunternehmen Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH hat zum 21. Dezember 2021 alle Gasversorgungsverträge deutschlandweit fristlos gekündigt.
Diese Kündigungen waren aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen rechtswidrig. Verbraucher wurden nach dem Lieferstopp zwar durch ihren örtlichen Grundversorger weiter mit Gas versorgt, so dass über die Feiertage niemand im Kalten sitzen musste. Die Betroffen zahlten beim Grundversorger aber oftmals einen deutlich höheren Preis. Das Risiko, sich beim Einkauf des Gases zu verkalkulieren, kann nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht auf Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt werden.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hessen gibt es unzählige Betroffene. Jedoch haben bisher nicht alle von ihrem Recht Gebrauch gemacht, den infolge der Kündigung und der Ersatzversorgung entstandenen Schaden bei Gas.de geltend zu machen. Die Verbraucherzentrale Hessen schätzt, dass die Schäden der Betroffenen bei durchschnittlich 300 Euro liegen dürften.
Zum 31.12.2025 werden die Schadensersatzansprüche verjähren, wenn nicht Klage erhoben wird. Um die entstandenen Schadensersatzansprüche aller Betroffenen zu sichern, beabsichtigt die Verbraucherzentrale Hessen verjährungshemmend eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm anhängig zu machen.
Um die Prozesskosten finanzieren zu können, bittet die Verbraucherzentrale Hessen um Spenden. Das geht bar in jeder Beratungsstelle, per Überweisung oder über ein Online-Spendenformular. Alle Infos hierzu auf https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/spenden.