Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Unter Strom: Wir klagen gegen Stromio

Stand:
Die Verbraucherzentrale Hessen startet ihre erste Musterfeststellungsklage. Es geht um rückwirkende Kündigungen durch das Unternehmen Stromio. Kai spricht mit der Leiterin der Rechtsdurchsetzung, Kerstin Wolf, über die Details der Klage.
Off

Ende 2021 beendet die Stromio GmbH plötzlich unzählige Stromlieferverträge. Davon unterrichtet Stromio seine Kundschaft sogar nur rückwirkend. Die Verbraucherzentrale Hessen hält ein solches Vorgehen für rechtswidrig. Mit unserer Musterfeststellungsklage (MFK) wollen wir unsere Ansicht gerichtlich bestätigen lassen. Das soll euch dabei helfen, Schadensersatz von Stromio zu erhalten.

Denn Verträge sind nun einmal einzuhalten. Das hätte euch Stromio und jedes andere Unternehmen sicher auch gesagt, wenn ihr vor Ende der Laufzeit einfach spontan kündigen würdet. Daran ändern auch „Preisexplosionen“ nichts, auf die sich Stromio berief. Wir fanden: So geht’s nicht. Nach intensiver Prüfung starten wir nun mit unserer ersten Musterfeststellungsklage.

Für diesen besonderen Anlass hat Kai im Podcast Kerstin Wolf zu Gast. Sie ist Rechtsanwältin bei der Verbraucherzentrale Hessen und leitet die Rechtsdurchsetzung. Sie hat also bei dieser Musterfeststellungsklage die Fäden in der Hand und darf uns ein paar der zahlreichen Fragen beantworten, die sich nun stellen.


Hier könnt ihr die Podcastfolge hören: 


 

Shownotes - Hier gibt es noch mehr Informationen zum Thema

 

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.