Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Wie macht ihr essen und trinken zum Erlebnis?

Stand:
Unsere Sommeraktion: Schickt uns eure Aktionen und Projekte rund um Ernährung!
Ein Kind betrachtet durch eine große Lupe Gemüsepflanzen im Garten
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Worum geht es? 

Wir möchten wissen, wie ihr im Betreuungsalltag Ernährungsbildung mit den Kindern lebt. Zum Beispiel, indem die Kinder ihre Haferflocken fürs Frühstück selber quetschen, verschiedene Apfelsorten nebeneinander erschmecken oder ein Kräuterbeet anlegen. Werdet kreativ und schickt uns eure Projekte!

Was machen wir? 

Wir sammeln eure Ideen und Umsetzungen. Die kreativsten Projekte veröffentlichen wir auf unserer Webseite.

Wie profitiert ihr davon? 

Mit eurer Kreativität und eurem Engagement könnt ihr andere inspirieren. Und ihr könnt selbst Anregung aus den Ideen anderer ziehen.

Was könnt ihr gewinnen? 

Unter allen Einsendungen verlosen wir außerdem

  • eine Freikarte für unseren Fachtag „Bildungsort Esstisch“ am 8.9.2025 in Frankfurt/Main
  • eine Kita-Ideen-Box
  • ein Buch zur Ernährungsbildung
     

Wer kann mitmachen? 

Alle Kindertageseltern, Krippen und Kitas in Hessen

Wie seid ihr dabei? 

Füllt einfach unseren Steckbrief aus:

und sendet ihn zusammen mit 

per E-Mail an kitaverpflegung@verbraucherzentrale-hessen.de 

Bis wann läuft das Ganze? 

Einsendeschluss für eure kreativen Ideen ist der 1. August 2025

Ein gedeckter Tisch in einer Kindertagesstätte

Gut verpflegt: Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Hessen

Die Mahlzeitengestaltung ist in der Kindertagesbetreuung eine große Herausforderung. Die Vernetzungsstelle bietet Kindertagespflegepersonen und Kindertagesstätten Unterstützung für eine ausgewogene, kindgerechte, genussvolle und nachhaltigere Verpflegungsstrategie mit ergänzender Ernährungsbildung. Wir beraten, informieren und vernetzen.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.