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Unser Ziel

Stand:
Mit der Vernetzungsstelle Kitaverpflegung in Hessen gibt es eine eigenständige, zentrale Anlaufstelle zu den Themen Verpflegung und Ernährungsbildung in der hessischen Kindertagesbetreuung. Unser Ziel ist es, alle relevanten Akteure in der Kindertagespflege und den Kindertagesstätten (Kita) hessenweit anzusprechen.
Zwei Kinder in roter und gelber Jacke halten zwischen sich in den Händen einen großen Kompass
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Als ein Baustein im Angebot der Verbraucherzentrale Hessen e. V. folgt die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung deren Leitbild. Wir verstehen uns als fachkompetente, anbieterunabhängige Ansprechpartnerin zu Fragen der Verpflegung und Ernährungsbildung in der frühkindlichen Tagesbetreuung. Unsere zentralen Aufgaben sind die Beratung, das Bereitstellen von umfassenden Informationen und die Vernetzung der hessischen Akteure in der Kindertagesbetreuung.

Durch den Ausbau der Kindertagesbetreuung und die Ausdehnung der Betreuungszeiten wird die Mahlzeitengestaltung zu einem zentralen Thema, für das im Rahmen der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft Eltern und Betreuende gemeinsam Verantwortung tragen. In der Art und Weise, wie die täglichen Essensangebote in Kindertagespflege, Kita und in den Familien gestaltet werden, liegt viel Potenzial zur Gesundheitsförderung, Prävention und für eine nachhaltigere Ernährung.

Unser Ziel ist daher eine Qualitätsoffensive für ausgewogene, kindgerechte, genussvolle und nachhaltigere Verpflegung in der hessischen frühkindlichen Tagesbetreuung. Mit unseren Angeboten von Beratung, Informationen und Vernetzung möchten wir den Wissenstransfer fördern, um diese Inhalte zu etablieren.

Unser Beratungsteam bietet hierzu landesweit für alle Akteure im Bereich Kindertagespflege und Kita eine zielgruppen- und praxisorientierte Unterstützung. Informationen zu unserem kostenfreien Angebot haben wir für Sie zusammengestellt.

Als fachliche Grundlage und wissenschaftliche Basis dient uns der DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas. Der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren bietet daneben eine Orientierung für ganzheitliche und nachhaltigere Ernährungsbildung. Da uns der persönliche Kontakt wichtig ist, möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen.

Lassen Sie uns gemeinsam den Weg einschlagen hin zu einer qualitätsvollen Kinderernährung!

Ein gedeckter Tisch in einer Kindertagesstätte

Gut verpflegt: Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Hessen

Die Mahlzeitengestaltung ist in der Kindertagesbetreuung eine große Herausforderung. Die Vernetzungsstelle bietet Kindertagespflegepersonen und Kindertagesstätten Unterstützung für eine ausgewogene, kindgerechte, genussvolle und nachhaltigere Verpflegungsstrategie mit ergänzender Ernährungsbildung. Wir beraten, informieren und vernetzen.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.