Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

MAC UG Salt Chips: Was drin ist, muss auch draufstehen

Stand:
Wichtige Angaben auf der Verpackung von Lebensmitteln dürfen nicht fehlen
Auf dem Tisch ausgestreutes Salz, in das das Wort "salt" geschrieben ist
Off

Darum geht's

Im Herbst 2023 sorgte die „Hot Chip Challenge“ für Aufregung: In den Sozialen Medien trendete eine Mutprobe um das Verzehren extrem scharfer Chilichips, die teils zu starken körperlichen Beschwerden führten.

Nachdem einige Bundesländer Verkaufsverbote für die „Hot Chips“ ausgesprochen hatten, stoppte der Hersteller den Verkauf in Deutschland. Es folgte die „Salt Chip Challenge“ – diesmal mit extrem salzigen Chips, deren Verzehr besonders bei kleineren Kindern lebensbedrohlich sein kann.

Das ist geregelt

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen auf der Verpackung von Lebensmitteln bestimmte Informationen bezüglich Inhaltsstoffen, Zutaten, Gewicht und Preisangaben vorgehalten werden. Fehlen diese, liegt eine Irreführung vor. 

Wir haben die Internetseite des Anbieters MAC UG geprüft und abgemahnt. Konkret monierten wir unter anderem das Fehlen von Angaben in der Zutatenliste, der Nettofüllmenge, von Energiewerten sowie des Grundpreises.

Das haben wir erreicht

Das Unternehmen MAC UG zeigte sich nach der Abmahnung außergerichtlich nicht einsichtig. Die Verbraucherzentrale Hessen erhob daraufhin Klage. Da das beklagte Unternehmen zum Verhandlungstermin nicht erschien, erging ein Versäumnisurteil zu unseren Gunsten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.